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Geht’s noch? Absurde Kritik am Landesantidiskriminierungsgesetz-Entwurf (LADG-E)

Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) hat die Kritik am LADG-E zurückgewiesen. „Selbstverständlich kann und soll jeder Gesetzesentwurf kritisiert werden, aber die Kritik am LADG-E hat schon verschwörungstheoretische Züge angenommen,“ so der TBB-Sprecher Safter Çınar.

Obwohl mehrfach widerlegt, werde immer wieder behauptet, es gäbe eine Beweislastumkehr, wodurch die Unschuldsvermutung aufgehoben werde. Dies sei unzutreffend. Hier ginge es jedoch nur darum, dass wenn „Tatsachen überwiegend glaubhaft gemacht werden“, dass eine Diskriminierung vorliegt, der Fall untersucht werden soll.
„Diese Regelung entspricht auch der entsprechenden Richtlinien der Europäischen Union“, so Çınar.


Richtlinie 2000/43/EG des Rates

vom 29. Juni 2000
zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft

Artikel 8

Beweislast

(1) Die Mitgliedstaaten ergreifen im Einklang mit ihrem nationalen Gerichtswesen die erforderlichen Maßnahmen, um zu gewährleisten, daß immer dann, wenn Personen, die sich durch die Nichtanwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes für verletzt halten und bei einem Gericht oder einer anderen zuständigen Stelle Tatsachen glaubhaft machen, die das Vorliegen einer unmittelbaren oder mittelbaren Diskriminierung vermuten lassen, es dem Beklagten obliegt zu beweisen, daß keine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorgelegen hat.

Gipfel der Absurditäten sei die Aussage des Fraktionsvorsitzenden der CDU im Berliner Abgeordnetenhaus, Burkard Dregger, der sinngemäß meinte, da könnten ja Angehörige arabischer Clans „wider besseres Wissen“ eine Diskriminierung geltend machen.
Dazu Çınar: „Auch Angehörige sogenannter arabischer Clans haben in einem Rechtstaat Anspruch auf ordentliche Behandlung, dass müsste Herr Dregger als Rechtsanwalt am besten wissen.“ Und falls es „wider besseres Wissen“ geschehe, werde es ja auch entsprechend abgelehnt werden.”

TBB-Sprecher Safter Çınar forderte die Koalitionsfraktionen auf, sich von unsachgemäßen Polemiken nicht beirren zu lassen und das Gesetz zeitnah zu verabschieden.