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Gericht weist AfD-Klage gegen Michael Müller zurück

Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller, hatte die Demonstration gegen Rechtspopulismus, Hetze und Rassismus am 27. Mai 2018 öffentlich gelobt. Die AfD hatte Klage beim Verfassungsgerichtshof Berlin eingereicht, weil Müller angeblich gegen seine Neutralitätspflicht verstoßen habe. Das Gericht hat nun die Klage abgewiesen.

Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) begrüßte das Urteil ausdrücklich.
„Es kann ja wohl nicht sein, dass die Unterstützung einer antirassistischen Demonstration für unzulässig erklärt wird“, erklärte TBB-Sprecherin Ayşe Demir.

Der TBB wundere sich darüber hinaus, was die AfD gegen „ein eindrucksvolles Signal für Demokratie und Freiheit, gegen Rassismus und menschenfeindliche Hetze“ auszusetzen habe, wenn sie von sich behaupte, sie sei eine demokratische Partei.

Der TBB danke dem Regierenden Bürgermeister für sein langjähriges Engagement gegen Rassismus und Ausgrenzung, heißt es abschließend in der TBB-Erklärung.