In der Entscheidung der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin, dass ein 16-jähriger muslimischer Schüler berechtigt ist, außerhalb der Unterrichtszeit einmal täglich in der Schule sein islamisches Gebet zu verrichten, ist aus der Sicht des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg (TBB) „kein Grund zur Panik.“
„Sicher hätte ein gegenteiliges Urteil weniger Probleme bereitet, aber in einer kulturell und religiös vielseitig gewordenen Gesellschaft müssen solche Änderungen hingenommen werden, zumal das Gericht aus grundrechtlicher Sicht sehr schlüssig argumentiert hat“, sagte der Vorstandssprecher des TBB, Safter Çınar.
Die Argumentationen der Schulleitung und der Senatsbildungsverwaltung ließen Defizite in der Grundrechtsausübung und in Interkulturalität erkennen, heißt es in der Erklärung des TBB.
„Wenn argumentiert wird, nun könnten vielmehr Schüler_innen und auch andere Religionen diese Forderung stellen und organisatorische Probleme aufwerfen, ist zu sagen, dass die Inanspruchnahme von Grundrechten keine Frage der Quantität sein kann“, so Çınar weiter.
Die Schüler_innen auf die Möglichkeit des nachzuholenden Gebetes zu verweisen, sei nicht anderes als eine staatliche Religionsinterpretation, die nicht zulässig sei.
“Allerdings sind die Schulen nunmehr stärker denn je aufgefordert, den verfassungsgerichtlich mehrfach bestätigten Vorrang des Bildungsauftrages konsequent durchzusetzen, d.h. Befreiungen vom Sexualkunde, Sport-, Schwimm- oder Biologieunterricht oder gar regelmäßig ‘Krankschreiben’ an diesen Tagen zu sanktionieren,” erklärte Çınar abschließend.