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“Kopftuchurteil” des Bundesverfassungsgerichts muss auch in Berlin umgesetzt werden

In einer Presseerklärung kritisierte der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) die Weigerung des Berliner Senats, aus dem “Kopftuchurteil” des Bundesverfassungsgerichts die notwendigen Konsequenzen für das Berliner “Neutralitätsgesetz” zu ziehen.

Im diesem bezüglich eines Gesetzes in Nordrhein-Westfalen ergangene Beschluss kam das höchste deutsche Gericht zu dem Ergebnis, dass “ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen mit der Verfassung nicht vereinbar” ist.

Eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes des Berliner Abgeordnetenhauses war gleichfalls zu dem Schluss gekommen, dass die Berliner Regelung verfassungsrechtlich unhaltbar ist.

Nachdem zuerst mit dem unhaltbaren Argument, der ergangene Beschluss beziehe sich auf die gesetzliche Regelung in NRW und eine Novellierung in Berlin sei daher nicht notwendig, gegengehalten wurde, hat nun Innensenator Henkel eine weiteres unhaltbares Argument aus dem Hut gezaubert: Das Berliner Gesetz behandele alle Glaubens- und Weltanschauungsrichtungen unterschiedslos.

Dieses Argument ist noch problematischer, weil es die Diskriminierung wegen dem Glauben im Öffentlichen Dienst für alle Glaubensrichtungen rechtfertig.

Dass gerade der Innensenator von Berlin, der von Amtswegen für die Einhaltung des Grundgesetzes zuständig ist, sich weigert, ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen, ist mehr als problematisch.

Der Berliner Senat ist aufgefordert, dem Urteil zu folgen und das “Neutralitätsgesetz” zumindest zu novellieren.

“Kopftuchurteil” des Bundesverfassungsgerichts

Tagesspiegel Online, 27.11.2015 – Keine umfangreiche Prüfung der juristischen Fragen