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Neutralitätsgesetz muss weg – Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg spricht Klägerin Entschädigung zu

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat im Berufungsverfahren entschieden, dass eine Lehrerin auch an allgemeinbildenden Schulen mit Kopftuch unterrichten darf und der Klägerin eine Entschädigung zugesprochen.

Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB), der über sein Antidiskriminierungsnetzwerk (ADNB) die Klägerin unterstützt hat, begrüßte das Urteil.

TBB-Vorstand Safter Çınar: „Zwar hält das Gericht das sogenannte Neutralitätsgesetz noch für verfassungskonform, aber es ist klar, dass das Gesetz so nicht haltbar ist.“
Çınar erinnerte daran, dass das Bundesverfassungsgericht eine ähnliche Bestimmung in NRW gekippt hatte. Daraufhin wurde diese Bestimmung in NRW aufgehoben.

Der Berliner Senat hatte darauf hin erklärt, die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts sei nicht auf Berlin übertragbar. Çınar wies darauf hin, dass der wissenschaftliche Dienst des Abgeordnetenhaus dagegen  zum Ergebnis gekommen war, das Berliner Neutralitätsgesetz müsse zumindest geändert werden.

„Im Rot-Rot-Grünen Koalitionsprotokoll ist mehrfach von Antidiskriminierung und Gleichstellung die Rede. Mit der Annullierung des sogenannten Neutralitätsgesetzes hätte der Senat die Chance, diese Ziele umzusetzen und glaubwürdig zu bleiben, “ so Çınar.