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Partizipations- und Integrationsgesetz: ein erster wichtiger Schritt

Der Berliner Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen (LBIM) hat am 20. Januar 2010 dem Vorhaben „Partizipations- und Integrationsgesetz“ grundsätzlich zugestimmt. Anschließend wurde unter der Federführung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Sozial in den Senatsverwaltungen. ein Eckpunktepapier erarbeitet und vom Berliner Senat verabschiedet. Dem folgte eine schriftliche Anhörung der Verbände. Die AG-Partizipationsgesetz des LBIM hat diesen Prozess begleitet. Zurzeit wird der „Entwurf eines Partizipations- und Integrationsgesetzes (PartIntG)“ im Rat der Bürgermeister behandelt und wird dann dem Berliner Abgeordnetenhaus vorgelegt.

Der erstmalige Versuch einer Landesregierung, Partizipation und damit die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund gesetzlich zu fördern, hat eine sachgerechte Diskussion verdient. Umso bedauerlicher ist es, dass teilweise unrichtige Informationen gestreut werden, um das Vorhaben zu diskreditieren.

Worum geht es beim „Partizipations- und Integrationsgesetz“?
Grundsätzlich um den Abbau struktureller Diskriminierung und um erweiterte Teilhabe.

Erstens sollen vorhandene, die Partizipation fördernde Strukturen gesichert und verstetigt werden, beispielsweise sollen der/die Integrationsbeauftragte des Senat und der Bezirke sowie der LBIM auf eine gesetzliche Grundlage gestellt und ihre Aufgaben und Kompetenzen festgelegt werden. Wegen des grundgesetzlich nicht vorhandenen kommunalen Wahlrechts für Drittstaatler, soll die Mitwirkung in den BVV-Ausschüssen als Bürgerdeputierte erweitert werden.

Zweitens soll – analog dem Landesgleichstellungsgesetz (Frauen), dem Gesetz über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung und dem Seniorenmitwirkungsgesetz – die Vertretung von Menschen mit Migrationshintergrund in bestimmten Gremien sichergestellt werden.

Drittens soll im Öffentlichen Dienst (ÖD) die interkulturelle Kompetenz als Grundkompetenz gefordert werden, der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund im ÖD ihrem Anteil in der Bevölkerung angeglichen und mehr Chancengleichheit bei Bewerbungen und Beförderungen hergestellt werden.

Hierzu gibt es die Überlegung, gewisse Kompetenzen, die zweifelsohne dringend gebraucht werden, in der Kriterienkatalog des ÖD aufzunehmen. Beispielsweise nachweisbare, gute Kenntnisse der Sprachen der Migrantenkommunities und interkulturelle Kompetenzen. Es geht also nicht um Bevorzugung. Ein/e Bewerber/in, der/die zwar diese zwei Kriterien erfüllt, aber bei den anderen nicht so gut abschneidet, würde trotzdem nicht eingestellt.

Übrigens: Die Berliner Polizei praktiziert ein ähnliches Verfahren seit langem, ohne dass die öffentliche Sicherheit darunter gelitten haben dürfte.

Wir haben Verständnis für die Diskussion über die Definition „Migrationshintergrund“ und das vorhandene Unbehagen. Dies statistisch zu erfassen ist aber notwendig, denn viele nationale und internationale Untersuchungen zeigen, dass es eine strukturelle Benachteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund insbesondere auf dem Arbeitsmarkt gibt. Um das festzustellen und zu beheben ist es notwendig, den ,,Migrationshintergrund” zu definieren und zu erfassen.

Kein Verständnis haben wir aber, wenn einzelne Senatsverwaltungen sich vorbehalten wollen, abweichende Definitionen des Migrationshintergrunds anzuwenden.

Wir kritisieren, dass entgegen der Empfehlung der AG Partizipation die zusätzlichen Kosten den Bezirken auferlegt werden sollen. Diese müssen vom Senat getragen werden.

Berlin wäre mit einem und Partizipations- und Integrationsgesetz, wie auch bereits bei der Einsetzung des LBIM, Vorreiter.

Nicht unsachliche Polemik, aber eine sachliche Diskussion und konkrete Verbesserungsvorschläge wären ein tatsächlicher Beitrag zu Partizipation und Integration.

Tatjana Forner (Sprecherin der AG Partizipationsgesetz des Landesbeirates für Integrations- und Migrationfragen) (Funk: 173 – 214 83 87)
Safter Çınar (Sprecher der AG Partizipationsgesetz des Landesbeirates für Integrations- und Migrationfragen) (Funk: 0170 – 220 96 58)
Hakan Taş (Stellvertretender Vorsitzender des Landesbeirates für Integrations- und Migrationfragen) (Funk: 0178 – 663 14 41)