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Verstößt Deutschland gegen die UN-Antirassismuskonvention (ICERD)?

Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) und Einzelmitglieder des TBB haben im Oktober 2009 Strafanzeige gegen Thilo Sarrazin wegen Volksverhetzung und Beleidigung gestellt. Hierbei handelte es sich um die im Lettre International getätigten Äußerungen, die Berliner „Türken“ und „Araber“, beschimpfen, verächtlich machen und verleumden und damit einen Angriff auf die Menschenwürde darstellen.

Das Ermittlungsverfahren wurde durch die Generalstaatsanwaltschaft Berlin eingestellt. Auch die Beschwerden hiergegen waren erfolglos. Die daraufhin vom TBB eingelegte offizielle Beschwerde beim Internationalen Ausschuss über die Beseitigung von Rassendiskriminierung“ (CERD) wurde angenommen. Die Bundesrepublik Deutschland ist durch den Ausschuss aufgefordert worden bis zum 11.11.2010 zu der Beschwerde Stellung zu nehmen.

In Anbetracht der jüngsten Entwicklungen in Deutschland durch Sarrazins Buch „Deutschland schafft sich ab“ und Sarrazins verbalen Äußerungen zu „Türken“, „Moslems“ und „Juden“ in den Medien ergibt sich eine neue Brisanz zu der Frage der „Volksverhetzung“. Erneut erstatten viele Betroffene Anzeige und es ist zu erwarten, dass wie zuvor die Strafanzeigen durch die Staatsanwaltschaft eingestellt werden. Umso mehr gewinnt diese Beschwerde an Bedeutung, da durch die Verpflichtung Deutschlands zur Einhaltung der UN-Antirassismus-Konvention sich nun richtungsweisende Signale an die deutsche Rechtsprechung ergeben können.

Bei dem „Ausschuss über die Beseitigung von Rassendiskriminierung“ (CERD – The Committee on the Elimination of Racial Discrimination) handelt es sich um ein Vertragsorgan der Vereinten Nationen, die für die Überwachung der Einhaltung des  „Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung“ (Kurztitel: UN-Antirassismuskonvention; Abkürzung: ICERD) verantwortlich ist. ICERD ist eines der sieben Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen und richtet sich gegen rassistische Diskriminierung aufgrund rassistischer Zuschreibung, Hautfarbe, Abstammung, nationaler und ethnischer Herkunft. Das Abkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag und trat am 4. Januar 1969 in Kraft, nachdem es 1965 von der UN-Generalversammlung verabschiedet wurde.

Die Aufgaben des Ausschusses CERD liegen in der Beurteilung der eingehenden Berichte der Vertragsstaaten über die Entwicklung der Umsetzung  des internationalen Übereinkommens (ICERD) und in der Verabschiedung von Empfehlungen an die jeweiligen Vertragspartner. Gegenüber Staaten, die eine entsprechende Erklärung nach Artikel 14 des Übereinkommens abgegeben haben, kann der Ausschuss zudem in Einzelfällen intervenieren.