Presseerklärung der Nebenklage vom NSU-Prozess

Das Gericht hat in 93 Wochen 3025 Seiten Urteilsbegründung geschrieben und das neonazistische Netzwerk hinter den Mördern und den strukturellen Hintergrund der Morde weitgehend aus dem Urteil herausgehalten. Das Gericht berücksichtigt die Opferperspektive überhaupt nicht, der Verfassungsschutz und die V-Leute werden nicht erwähnt, die grausamen Verbrechen werden als die Verbrechen eines Trios abgetan, die Rolle der Nachrichtendienste und Polizeibehörden werden totgeschwiegen.

Der TBB begrüßt die Presserklärung der Nebenklage und unterstützt deren Forderungen

  • Das Urteil kann kein Schlussstrich sein. Die Aufklärung des NSU-Komplexes muss weitergehen.
  • Sämtliche Akten im NSU-Komplex – die Gerichtsakte des OLG München, die Ermittlungsakten der Bundesanwaltschaft ebenso wie alle Akten und Daten, die den 13 parlamentarischen Untersuchungsausschüssen vorgelegen haben -, müssen zentral im Bundesarchiv archiviert und dort allen Personen mit einem berechtigten juristischen, journalistischen oder wissenschaftlichen Interesse auf Antrag und ohne Sperrungen zugänglich gemacht werden.

Die Presseerklärung der NSU-Nebenklage kann hier eingelesen werden.