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Pressemitteilung: Zur Novellierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

23.06.2023

Im Deutschen Bundestag wurde heute die Novellierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes beschlossen.

Dazu erklärte Ayşe Demir, Vorstandssprecherin des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg (TBB): „Wir begrüßen den Beschluss des deutschen Bundestags und hoffen, dass die in der Novelle des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes festgehaltenen Änderungen unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes in der Verwaltungspraxis Anwendung finden und Prozesse nicht durch fehlende Personalressourcen verzögert werden.“

„Dem sukzessive zunehmenden Fachkräftemangel kann nur durch die Zuwanderung von ausländischen Fachkräften Abhilfe geschaffen werden. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz von März 2020 war ein wichtiger Schritt auf diesem Weg. Mit der Novelle des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes kann die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten nun endlich weiter erleichtert werden“, so Demir weiter.

Der TBB begrüßt mitunter, dass entsprechend der sog. Fachkräftesäule künftig jede Fachkraft einer qualifizierten Beschäftigung nachgehen kann und die Gehaltsschwelle für die Blaue Karte EU gesenkt wird.

Entsprechend der sog. Erfahrungssäule soll zudem künftig die Einwanderung von Drittstaatsangehörigen mit mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einem im Herkunftsland staatlich anerkannten mindestens zweijährigen Berufsabschluss möglich sein, sog. 2+2 Regelung. Mit dieser Regelung setze Deutschland ein Zeichen in Richtung Wertschätzung und Anerkennung ausländischer Qualifikationen. Maßstab sei demnach nicht mehr die defizitorientierte Herangehensweise bzgl. der Vergleichbarkeit mit einem deutschen Referenzberuf. Es sei nunmehr ausreichend, dass es sich um einem im Herkunftsland staatlich anerkannten Abschluss handelt. Auch sehr begrüßenswert sei der Verzicht auf die formale Anerkennung bei nicht reglementierten Berufen, so Demir weiter.

Dass diese Regelung zudem auch für Asylbewerber*innen gelten wird, sei ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung. So könne u.a. die Grundlage für eine gelungene Partizipation geschaffen werden.

„Wir möchten jedoch gleichzeitig zu bedenken geben, dass diese Regelungen und Erleichterungen nicht dazu führen dürfen, dass Arbeitgeber*innen diese Qualifikationen als nicht äquivalent für die zu bekleidende Stelle einstufen und diese gesetzlichen Erleichterungen für die qualifizierte Zuwanderung von Fachkräften als Instrument für kostengünstigere Arbeitskräfte als im Inland ausnutzen. Dies müsse unbedingt verhindert und eine faire Vergütung durch entsprechende Maßnahmen und Kontrollen sichergestellt werden, so Ayşe Demir abschließend.

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