Unter der Leitfrage wie interkultureller Verbraucherschutz gelingen und organisiert werden kann, beteiligte sich der TBB an der gemeinsamen Fachtagung des Bundeministeriums für Justiz und Verbraucherschutz, der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und der Berliner Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz. Anhand eines Impulsvortrages stellte TBB-Geschäftsführer Fuat Şengül eine TBB-Studie zu Verbraucherschutzbedarfen türkeistämmiger Berliner*innen vor.
Bundesverbraucherschutzminister Heiko Maas sagte in seiner Begrüßungsrede: „Zielgruppenorientierung ist daher auch Stichwort für den Verbraucherschutz. Menschen haben aufgrund ihrer Lebenssituation und ihres kulturellen Hintergrundes unterschiedliche Zugänge zu Informationen und Beratungsangeboten. Um Verbraucherinnen und Verbraucher mit Zuwanderungsgeschichte mit verbraucherrelevanten Alltagsfragen vertraut zu machen, bedarf es einer zielgruppenorientierten Verbraucheraufklärung.“*
Staatsministerin Aydan Özoğuz, die ihren diesjährigen inhaltlichen Schwerpunkt auf das Thema Teilhabe gelegt hat und darunter auch fasst, dass „die sehr heterogene Gruppe der Migranten beim Verbraucherschutz Teil unserer Gesellschaft sein muss“**, ging in ihrer Rede auf die u.a. auf die Verbesserung von Informationsangeboten ein :„Niemand will sich durch ellenlange AGBs quälen, auch Deutsche ohne Einwanderungsgeschichten fallen auf Lockangebote herein und geben ihre Daten freizügig preis. DEN Migranten gibt es nicht. Menschen, die schon seit Jahrzehnten in Deutschland leben haben andere Fragen an den Verbraucherschutz als der Flüchtling aus Syrien, der gerade mal seit ein paar Monaten hier ist. Mal können es Sprachprobleme sein, mal eher das Unwissen über bestehende Informationsangebote. Oder aber die Beratung ist schlicht zu teuer. Einwanderer wissen oft nicht, wie Verbraucher in Deutschland geschützt werden. Sie kennen weder “Stiftung Warentest” noch die Verbraucherschutzzentralen.
Hier wollen wir ansetzen. Die wirklich guten Informationsangebote der Verbraucherschutzzentralen müssen bekannter gemacht werden. Ebenso die mehrsprachigen Angebote.“**
„Wir müssen mehr Brücken bauen in die Communities, nicht zuletzt angesichts der vielen Menschen, die jetzt als Flüchtlinge bei uns leben. Die Nepper, Schlepper und Bauernfänger sind nämlich schon unter-wegs, um auf Kosten der Geflüchteten ein schnelles Geschäft zu machen. In Berlin schicken wir deshalb arabisch-sprachige Verbraucherlotsen in die Unterkünfte und Wohnheime: Sie warnen vor den Tricks, klären auf und erstellen für uns ein Lagebild, damit wir wissen, wo der Handlungsbedarf am drängendsten ist.“** Ergänzte der Berliner Senator für Justiz und Verbraucherschutz, Thomas Heilmann in seinen Ausführungen.
Fuat Şengül stellte in seinen Ausführungen zur TBB-Studie neben den Untersuchungsergebnissen, einige Empfehlungen für einen interkulturellen Verbraucherschutz vor:
- eine systematische schulische Verbraucherbildungden
- Ausbau von Online-Beratungsangeboten, bspw. in Form einer allgemeinen Verbraucher-App
- Multiplikatorenschulungen, bspw. für die Gruppe der Eltern, da sie sich in der „Sandwich-Situation“ zwischen den Generationen befinden und in beide Richtungen Informationen verbreiten können
- und Kooperationen zwischen den Landesverbraucherzentralen und Migrantenorganisationen
Neben drei Themenforen – Telefonie & Internet, Umwelt & Gesundheit sowie Allgemeine Migrant*innenberatung – sprachen auf der sehr gut besuchten Veranstaltung des Weiteren Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Gerd Billen und Ulrich Kleber, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
* http://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2016/05102016_MUV.html
**https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Pressemitteilungen/BPA/2016/05/2016-05-10-integration-verbraucherzentralen.html;jsessionid=F5C0AB45C4AF41C016C277247592409F.s6t2