Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg begrüßte die Entscheidung des Landtages von Nordrhein-Westfalen, der durch eine Gesetzesänderung dafür gesorgt hat, dass es zukünftig in NRW kein generelles Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen geben wird und das Christentum an Schulen nicht bevorzugt werden darf.
Somit habe NRW als erstes Bundesland das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Der geänderte Gesetzestext besage lediglich, Lehrer und andere Mitarbeiter dürften nicht den Eindruck erwecken, sie seien gegen die Menschenwürde oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Der TBB forderte den Berliner Senat auf, die entsprechende Änderung des „Neutralitätsgesetzes“ nicht mehr auf die lange Bank zu schieben.
„Der Senat bzw. Innensenator Henkel versuchen mit angeblichen Prüfaufträgen sich dem Urteil des höchsten deutschen Gerichts zu entziehen. Hier gilt es nicht zu prüfen sondern umzusetzen,“ heißt es in der Erklärung des TBB.