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TBB zeigt Nikolaus Fest, stellv. Chefredakteur der Bild am Sonntag, an

Ayse Demir bei Pressekonferenz am 1.8.2014

Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg stellt Strafanzeige und Strafantrag gegen Herrn Nikolaus Fest, stellvertretender Chefredakteur der Bild am Sonntag

Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg hat heute wegen des Verdachts der Beleidigung (§ 185 StGB), der öffentlichen üblen Nachrede (§ 186 StGB), der Volksverhetzung (§ 130 StGB) und der Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen (§ 166 StGB) u.a. Strafanzeige gegen Herrn Nikolaus Fest, stellvertretender Chefredakteur der Bild am Sonntag und Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte gestellt.

Am 27.7.2014 schrieb Herr Fest den in der Öffentlichkeit diskutierten Kommentar, der auf www.bild.de veröffentlicht wurde und immer noch veröffentlicht ist.

Die Zuschreibungen der „totschlagbereite[n] Verachtung des Islam für Frauen und Homosexuelle“, der Islam sei „ein Integrationshindernis“ und der Islam stehe für „importierten Rassismus“ stellen eine Beleidigung bzw. üble Nachrede dar.

Die Vorstandsprecherin Ayşe Demir, die auch eine eigene Strafanzeige und einen eigenen Strafantrag gestellt hat, erklärte: „Das Kollektiv der Muslime ist durch den Kontext, der sich aus dem Artikel ergibt, hinreichend abgegrenzt, denn aus dem Titel ‚Islam als Integrationshindernis‘, dem Bezug zu Asyl und Zuwanderung und zu ‚importierten Rassismus‘ wird deutlich, dass der Autor sich auf Muslime, die in Deutschland leben und solche, die konkrete Anträge auf Asyl oder andere Aufenthaltstitel stellen, um nach Deutschland zu migrieren, bezieht.“

Die genannten Äußerungen seien ehrverletzend. „Sowohl die Unterstellung der Bereitschaft zu frauenfeindlichen und homophoben Einstellungen und Morden als auch die Unfähigkeit sich zu ‚integrieren‘ (d.h. ehrbares, ‚funktionierendes‘ Mitglied der Gesellschaft zu sein) als auch Rassist/-in zu sein sind ehrverletzend“, so Demir weiter.

Außerdem liege in diesen Äußerungen von Herrn Fest ein Verstoß gegen § 130 StGB (Volksverhetzung) vor, so der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg. Es werde zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufgestachelt.

Am 4. April 2013 hatte der Antirassismus-Ausschuss der Vereinten Nationen auf Antrag des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg die Bundesrepublik Deutschland gerügt, dass die Einstellung der Strafverfolgung des Herrn Sarrazin wegen der dort streitgegenständlichen Aussagen gegen die Verpflichtungen der Bundesrepublik aus der UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form rassistischer Diskriminierung verstoßen hat.

Wie bekannt wurde, empfahl der Ausschuss darin der Bundesrepublik (und damit allen ihren Staatsorganen, inklusive der Staatsanwaltschaft Berlin), ihre Verfahren und Richtlinien im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Verfolgung in Fällen angeblicher rassistischer Diskriminierung zu überprüfen.

In Bezug auf das hier kollidierende Recht auf Meinungsfreiheit zitierte Ayse Demir den UN –Ausschuss: „Der Ausschuss erinnert an seine Rechtsprechung und weist erneut darauf hin, dass die Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung mit besonderen Pflichten und Verantwortlichkeiten verbunden ist, insbesondere mit der Verpflichtung, kein rassistisches Gedankengut zu verbreiten.“

Demir erwarte, dass die Staatsanwaltschaft dieses Mal die Vorgaben des UN-Ausschusses beachtet und ein Verfahren in die Wege geleitet werde.