TBB Logo Icon

VERSCHÄRFUNGEN DES ZUWANDERUNGSGESETZES SIND INTEGRATIONSFEINDLICH

Während einerseits auf dem Integrationsgipfel über einen nationalen Integrationsplan diskutiert wird, plant die CDU/CSU-SPD-Koalition unter dem Deckmantel, das Zuwan-derungsrecht den EU-Normen anzupassen, massive Verschärfungen, die zum Teil ein-deutig verfassungswidrig sind.

Zeitgleich zur Innenministerkonferenz, die Ende Mai – Anfang Juni 2007 in Berlin statt-finden wird, wird im Bundestag über zahlreiche Verschärfungen des Zuwanderungsge-setzes entschieden. Der Gesetzentwurf enthält unter anderem:

• Erschwerung des Familiennachzugs:
Die zuzugswilligen Ehepartner müssen bereits in ihrer Heimat Deutschkenntnisse erwerben.
Die gilt auch für deutschverheiratetete Personen, nicht aber für Staatsangehörige der EU sowie Staatsangehörige von bspw. USA, Kanada, Japan.
Diese Regelung ist u.E. Verfassungswidrig, bedeutet sie einerseits einen massi-ven Eingriff in die Familie, andererseits eine ungerechtfertigte Ungleichbehand-lung dar
• Einbürgerungswillige müssen sowohl eine Sprachprüfung, als auch eine „Staats-bürgerschaftskundeprüfung“ ablegen
Die Einbürgerung junger MigrantInnen wird erschwert
Durch diese Verschärfungen wird eine Einbürgerung wird fast unmöglich
gemacht
• Sanktionen bei Nichtteilnahme an Integrationskursen
• verminderter Leistungsbezug auf vier Jahre für nicht anerkannte Flüchtlinge
• verschärfte Ausweisung.
• Außerdem gibt es keine effektive Bleiberechtsregelung, keine Regelung für be-sonders schutzbedürftige Flüchtlinge, wie zum Beispiel Kranke oder traumatisier-te Flüchtlinge, Alte oder Erwerbsunfähige.

Zahlreiche Organisationen haben zu einer Protestaktion am 21. Mai (Montag) , 16:30 Uhr aufgerufen:
Kundgebung vor der SPD-Zentrale in der Wilhelmstraße (in Kreuzberg, U-Bahn Halle-sches Tor) anschließend Demonstration von der SPD- zur CDU-Zentrale mit abschlie-ßender Kundgebung.

An der Äußerungen der Staatsministerin für Integration, Prof. Maria Böhmer, zur Novel-le des Zuwanderungsgesetzes übte Safter Ç?nar, Sprecher des TBB; scharfe Kritik. Ç?nar warf der Staatsministerin vor, ihre Rolle mit dem Amt der Regierungssprecherin zu verwechseln.

“Bevor Frau Prof. Böhmer die vorgesehenen Verschärfungen beim Ehegattennachzug lobt, sollte sie mal ins Grundgesetz schauen. Sie wird feststellen, dass Artikel 6 GG („Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“) auch für Migrantinnen und Migranten gilt“, so Ç?nar. Durch die vorgesehenen Regelun-gen (Mindestalter von 18 Jahren beim Ehegattennachzug und Erwerb grundlegender Deutschkenntnisse im Heimatland) die sog. Zwangsheirat verhindern zu wolle, zeuge von erschreckender Unkenntnis der realen sozialen Lage, so Ç?nar weiter.

Der demokratische Rechtsstaat zeichne sich auch dadurch aus, dass Missstände auf rechtsstaatlichem Wege zu beheben seien und nicht durch Eingriffe in die Grundrechte, erklärte der TBB-Sprecher.

„Integration ist nicht durch Eingriffe in Grundrechte und Sanktionen zu erreichen, son-dern durch Motivation und Förderung“, so Ç?nar abschließend.

Die Unterschriftenkampagne der Türkischen Gemeinde in Deutschland ist unter
www.aktion.tgd.de
zu finden.