Zweiter Bericht zur Umsetzung des Partizipations- und Integrationsgesetzes – mehr Fragen als Antworten

Viel Kritik von den Vertreter*innen der Opposition und im Gegenzug wenig substantielles von Seiten der Regierung während der 67. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Integration, Beruflicher Bildung und Frauen.

Staatssekretärin Barbara Loth(SPD) und Integrationsbeauftragter Andreas Germershausen setzten überschaubare und ausweichende Stellungnahmen auf die konkreten Anfragen aus den Fraktionen von Grünen, Linken und Piraten entgegneten. (Die Vertreter*innen der Regierungsparteien beteiligten sich nicht an der Diskussion.)

Das 2010 verabschiedete „Gesetz zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin“ zielt auf eine gerechtere Teilhabe von Menschen mit eigener und/oder familiärer Migrationserfahrung. Dabei fokussiert sich das Gesetz auf „Fragen der interkulturellen Öffnung (IKÖ) der Verwaltung sowie einer Stärkung von Institutionen der Integrationspolitik und Strukturen unmittelbarer Teilhabe“, wie es in den Vorbemerkungen zum zweiten Bericht heißt. Der Bericht basiert auf Abfragen des Beauftragten des Senats für Integration und Migration (zum Zeitpunkt der Erhebung 12.2013/01.2014 noch der Beauftragte). Sämtliche Verwaltungen Berlins (des Landes und der Bezirke) sowie die landeseigenen Betriebe waren aufgefordert zu den genannten Zielstellungen des Gesetzes Auskunft zu erteilen.

Auffällig dabei, und so auch die einhellige Kritik der Opposition, an vielen Stellen des Berichtes wird von den Verwaltungen „keine Angabe“ gemacht. Warum die Senatsverwaltung hier nicht mehr von den Verwaltungen und Abteilungen verlangt und sich mit dieser Aussage abfindet, blieb unbeantwortet.

Die Datenerfassung, insbesondere in Bezug auf die Personalstruktur, die sich zufolge der Intention des PartIngG der Bevölkerungsstruktur anpassen soll, wurde vielfach kritisiert. Wie der sogenannte Migrationshintergrund statistische erhoben werden soll innerhalb der Verwaltungen lässt und ließ sich weder dem zweiten Bericht, noch den Aussagen von Loth entnehmen. Aber eben jene methodisch schwammige Datenerfassung ist ein zentraler Bestandteil des Gesetzes. Darin heißt es, dass es umfangreiche Evaluationen und Monitorings zur Umsetzung der gesteckten politischen Ziele durchzuführen sind.

Loth und Germershausen verwiesen im Hinblick auf die angestrebte interkulturelle Öffnung der Verwaltung mehrfach auf durchgeführte Schulungen mit Mitarbeiter*innen der Jobcentern und Arbeitsagenturen zum interkulturellen Kompetenzerwerb. Dass ein TBB-Mitarbeiter kürzlich in einem Telefonat mit der Bildungsverwaltung für sein akzentfreies Deutsch gelobt wurde, belegt jedoch, dass in allen Verwaltungsinstanzen und Ebenen Fortbildungen notwendig sind.

Auch Forderungen nach Einführung eines Landes Antidiskriminierungsgesetzes, als stärkende Ergänzung zum PartIntG, wurden von Canan Bayram (B‘90/Die Grünen, Sprecherin für Integration, Migration und Flüchtlinge) und Hakan Taş (Sprecher der Linksfraktion für Inneres, Partizipation und Flüchtlinge) gestellt. Hierauf blieb eine Reaktion der Regierung ebenso aus.

Vor fünf Jahren eingeführt, bleibt das Gesetz weiterhin in vielen Bereichen unwirksam. Es muss vom Senat endlich als solches anerkannt und vollständig umgesetzt werden.