Rassismus ist nicht mein, nicht dein – Rassismus ist UNSER Problem!


„Rassismus ist kein Phänomen, das phasenweise in Erscheinung tritt. Rassismus ist ein tiefgehendes Problem, das in Form von Alltagsrassismus und strukturellem Rassismus permanent existiert“, sagte Ayşe Demir, Vorstandssprecherin des TBB, anlässlich des Internationalen Tages gegen Rassismus.

Nein zu Hetze, Ausgrenzung, Ableismus, Stigmatisierung, anti-Schwarzen Rassismus, antimuslimischen Rassismus, Antisemitismus und Gadjé-Rassismus!

Uneingeschränkt für Vielfalt, Weltoffenheit und Solidarität!

#ZusammengegenRassismus

Gesicht zeigen #gegenRassismus

#AufstehengegenRassismus


Kaleidoskop2023 – Neue Schulungstermine

Liebe Antragsteller*innen,

die Schulungen für Kaleidoskop 2023 werden an folgenden Terminen nachgeholt:

am 17. März von 16-18 Uhr in den Räumen des TBB

am 20. März von 16-18 Uhr digital via folgendem Link: https://us06web.zoom.us/j/81627031112

Bitte schreiben Sie eine E-Mail an kaleidoskop@tbb-berlin.de, um sich für einen der beiden Termine anzumelden.

Falls Sie keinen der Termine wahrnehmen können, melden Sie sich gerne bei Julia Zieger telefonisch unter 030/623 26 24, oder per E-Mail an kaleidoskop@tbb-berlin.de.

Die Abgabefrist für die Anträge der Mini- und Midi-Projekte wurde auf den 24. März 2023 verschoben.

Alle Unterlagen für Ihre Anträge finden Sie unter folgendem Link: Die Antragsphase für Kaleidoskop2023 ist eröffnet – TBB-Berlin

Pressemitteilung: Ein Jahr nach Kriegsbeginn in der Ukraine – Zivilgesellschaftliches Bündnis fordert gleiches Recht für alle Geflüchteten


Deutschland, 02. März 2023

Am 24. Februar jährte sich der russische Angriffskrieg. Am 4. März 2022 wurde zum ersten Mal der vorübergehende Schutz vom Europäischen Rat aktiviert. Mehr als eine Million geflüchtete Menschen aus diesem Krieg wurden mittlerweile in Deutschland registriert – Ukrainische Staatsangehörige und Menschen aus anderen Staaten, die ihren Lebensmittelpunkt in der Ukraine hatten.

Nach wie vor besteht dringender Handlungsbedarf, was die Situation zahlreicher Drittstaatsangehöriger und Staatenloser aus der Ukraine in Deutschland angeht.

Derzeit befinden sich in Deutschland etwa 38.000 Geflüchtete aus der Ukraine ohne ukrainischen Pass. Da sie nicht wie ukrainische Staatsangehörige pauschal von der Anwendung der EU-Richtlinie 2001/55/ EG zum vorübergehenden Schutz profitieren, die in Deutschland mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 AufenthG für zwei Jahre für zwei Jahre einhergeht, sind viele Menschen jetzt schon von Abschiebung bedroht, bei anderen laufen bald Fiktionsbescheinigungen aus. Obwohl sie vor demselben Krieg wie ukrainische Staatsangehörige geflohen sind und Schutz suchen, ist ihre derzeitige Situation von Unsicherheit, Diskriminierung und Willkür geprägt.

Die Auslegung und Umsetzung der EU-Richtlinie unterscheidet sich je nach Bundesland. Viele Betroffene sind einer absoluten Willkür bei den Entscheidungen der einzelnen Ausländerbehörden und Sachbearbeiter*innen ausgesetzt. Der Ermessensspielraum der Behörden wird nur sehr selten zu Gunsten der Betroffenen genutzt. Dies hat zur Folge, dass die Erwerbstätigkeit in manchen Bundesländern gänzlich untersagt ist, anderenorts eine Ausreiseaufforderung nach der anderen eingeht.

Während Entwicklungsministerin Schulze und Arbeitsminister Heil in Ghana und Bundeskanzler Scholz in Indien versuchen, Fachkräfte anzuwerben, sollen hochqualifizierte Menschen ohne ukrainischen Pass, die sich aufgrund des Krieges in der Ukraine seit einem Jahr in Deutschland befinden, ausgewiesen werden. Diese Willkür muss ein Ende haben.

1)  Das zivilgesellschaftliche Bündnis fordert konkrete, langfristige und einheitliche aufenthaltsrechtliche Lösungen für alle geflüchteten Menschen aus der Ukraine

Das Bündnis fordert die Bundesregierung auf:

  • Die EU-Richtlinie über den vorübergehenden Schutz – breit und bundesweit – einheitlich anzuwenden. Die Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 AufenthG ist für alle Menschen zu erteilen, die in der Ukraine ihren Lebensmittelpunkt hatten. Hierbei sollte anerkannt werden, dass der Beginn eines Studiums auch dazu zählt. Viele Familien haben ihre gesamten finanziellen Mittel ausgeschöpft, um in die Zukunft ihrer Kinder zu investieren. Andere haben alles in ihren Herkunftsländern aufgegeben, um sich in der Ukraine ein Leben aufzubauen. Dies ist von der Bundesregierung in der Umsetzung zu berücksichtigen sowie klar, öffentlich und transparent zu kommunizieren.
  • Aufenthaltstitel nach §24 AufenthG auszustellen, um nicht-ukrainischen Staatsangehörigen den Zugang zu Integrationsmaßnahmen zu ermöglichen. Sie bekommen somit die Möglichkeit, die Voraussetzungen für andere Aufenthaltserlaubnisse nach dem vorübergehenden Schutz zu erfüllen, sich gegebenenfalls an Universitäten zu immatrikulieren, um ihr Studium fortzusetzen oder sich um eine Ausbildung oder Arbeit zu bemühen. Bereits abgelaufene Fiktionsbescheinigungen müssen bis dahin rückwirkend verlängert werden.
  • Die Beweisanforderungen bei Anträgen auf eine Aufenthaltserlaubnis den entsprechenden Umständen der aktuellen Situation anzupassen.

Vor dem Hintergrund, dass viele Menschen derzeit nicht die notwendigen Dokumente aus der Ukraine bzw. deren Auslandsvertretungen beschaffen können, muss eine alternative Glaubhaftmachung – z.B. über eine Eidestattliche Versicherung – beim Beleg von Familienbindungen, Immatrikulationen an Universitäten in der Ukraine oder dem Wohnsitz dort, ermöglicht werden. nie über den vorübergehen- den Schutz – breit und bundesweit – einheitlich anzuwenden.

Die Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 AufenthG ist für alle Menschen zu erteilen, die in der Ukraine ihren Lebensmittelpunkt hatten.

Hierbei sollte anerkannt werden, dass der Beginn eines Studiums auch dazu zählt. Viele Familien haben ihre gesamten finanziellen Mittel ausgeschöpft, um in die Zukunft ihrer Kinder zu investieren. Andere haben alles in ihren Herkunftsländern aufgegeben, um sich in der Ukraine ein Leben aufzu- bauen. Dies ist von der Bundesregierung in der Umsetzung zu berücksichtigen sowie klar, öffentlich und transparent zu kommunizieren.

  • Aufenthaltstitel nach §24 AufenthG auszustellen, um nicht-ukrainischen Staatsangehörigen den Zugang zu Integrationsmaßnahmen zu ermöglichen.

Sie bekommen somit die Möglichkeit, die Voraussetzungen für andere Aufenthaltserlaubnisse nach dem vorübergehenden Schutz zu erfüllen, sich gegebenenfalls an Universitäten zu immatrikulieren, um ihr Studium fortzusetzen oder sich um eine Ausbildung oder Arbeit zu bemühen. Bereits abgelaufene Fiktionsbescheinigungen müssen bis dahin rückwirkend verlängert werden.

  • Die Beweisanforderungen bei Anträgen auf eine Aufenthaltserlaubnis den entsprechenden Umständen der aktuellen Situation anzupassen.

Vor dem Hintergrund, dass viele Menschen derzeit nicht die notwendigen Dokumente aus der Ukraine bzw. deren Auslandsvertretungen beschaffen können, muss eine alternative Glaubhaftmachung – z.B. über eine Eidestattliche Versicherung – beim Beleg von Familienbindungen, Immatrikulationen an Universitäten in der Ukraine oder dem Wohnsitz dort, ermöglicht werden.

2) Den Zugang zu Deutsch- und Integrationskursen für alle Personen zu ermöglichen, die einen Antrag auf vorübergehenden Schutz gestellt haben.

  • Den Zugang zum Arbeitsmarkt für alle Menschen, die einen Antrag auf vorübergehenden Schutz gestellt haben, gleichermaßen zu gewährleisten.

Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist Bestandteil der EU-Richtlinie über den vorübergehenden Schutz und eine wichtige Voraussetzung für Teilhabe und Aufbau der für einen anschließenden Aufenthaltstitel nötigen finanziellen Ressourcen.

Manche Bundesländer erteilen Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine Fiktionsbescheinigungen mit dem Satz “Erwerbstätigkeit nicht erlaubt”. Die Ausländerbehörden müssen bundesweit einheitlich den Zugang zum Arbeitsmarkt durch Ausstellung von Fiktionsbescheinigungen nach §24 AufenthG mit Erlaubnis der Erwerbstätigkeit ermöglichen, ungeachtet des vermuteten Ausgangs einer Antragsstellung auf vorübergehenden Schutz.

• Den Zugang zur Aufenthaltsgenehmigung zum Zweck des Studiums (§16b AufenthG) im Anschluss an den §24 AufenthG und durch geringere Anforderungen an finanzielle Mittel zu vereinfachen.

Ein Studium in Deutschland ist für ausländische Studierende aus Nicht-EU-Staaten nur mit enormen finanziellen Ressourcen möglich. Auch, um dem großen Fachkräftemangel in Deutschland entgegenzuwirken, sollte der Zugang zum Studium über geringere Anforderungen an die Aufenthaltserlaubnis und mehr verfügbare Stipendien vereinfacht werden. Auch eine Finanzierung des Studiums durch eigene Arbeit muss einheitlich und überall ermöglicht werden.

  • Bei unvorhergesehenen Ereignissen im Herkunftsland muss es möglich sein, dass auch während eines Aufenthalts nach §16b AufenthG und anderen Paragraphen Betroffene individuelle Grün- de für eine nicht-sichere und/oder nicht-dauerhafte Rückkehr ins Herkunftsland oder die Herkunftsregion erneut prüfen lassen können.

3)  Die Bundesregierung muss sich für den Schutz von Drittstaatsangehörigen in der gesamten EU einsetzen.

Das zivilgesellschaftliche Bündnis fordert die Bundesregierung auf, sich einzusetzen für:

  • Eine sichere Einreise ohne Diskriminierung für alle Menschen, die aufgrund des russischen Angriffskriegs in der Ukraine fliehen bzw. weiterfliehen müssen – ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit. Auch Personen, die sich nicht ausreichend ausweisen können oder keinen biometrischen Reisepass haben, muss unter reduzierten Beweisanforderungen eine Einreise in das EU-Gebiet ermöglicht werden.
  • Die diskriminierungsfreie Weiterreise innerhalb der EU. Auch innerhalb der EU müssen gemäß der EU-Richtlinie 2001/55/EG Menschen aus der Ukraine unabhängig von ihrem Reisepass weiter- reisen dürfen.
  • Eine weit gefasste Anwendung der Richtlinie zum vorübergehenden Schutz, in der alle Menschen, die bei Kriegsausbruch ihren Wohnsitz in der Ukraine hatten, Berücksichtigung finden. Die umgehende Beteiligung u.g. zivilgesellschaftlicher Unterstützungsorganisationen in den Arbeits- gruppen auf EU-, Bundes-, Landes- und Kommunaler Ebene für die Umsetzung der EU-Richtlinie 2001/55/EG zum vorübergehenden Schutz. Die Verlängerung der Anwendung des vorübergehenden Schutzes aufgrund des Kriegs in der Ukraine bis 2025.

Im Namen aller unterzeichnenden Organisationen

  • Asmara`s World e.V.
  • CommUnities Support for BIPoC Refugees from Ukraine (CUSBU)
  • BiPoC Ukraine & Friends in Germany
  • ifak – institut für angewandte kulturforschung e.V.
  • Münchner Flüchtlingsrat e.V.
  • PRO ASYL e.V.
  • Migrationsrat e.V.
  • Each One Teach One (EOTO) e.V.
  • Noir United International
  • ISD Berlin e.V.
  • Dachverband Migrant*innenorganisationen in Ostdeutschland e.V. (DaMOst)
  • moveGLOBAL e. V.
  • ReachOut Berlin Tubman Network Flüchtlingsrat Berlin e.V.
  • Bellevue di Monaco eG
  • Morgen e.V.
  • Legal Cafe Stuttgart Arbeitskreis Asyl Stuttgart e.V.
  • Collectif James Baldwin
  • Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
  • Bridges over Borders e.V.
  • Flüchtlingsrat Hamburg e.V.
  • Bayerischer Flüchtlingsrat e.V.
  • Ayeessi e.V.
  • Nigerian Community Bavaria e.V. Flüchtlingsrat Brandenburg e.V.
  • Arbeitskreis Panfrikanismus München e.V.
  • Noirsociety
  • EineWeltHaus München e.V. Flüchtlingsrat Bremen e.V. Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
  • Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz e.V.
  • Halima Aktiv für Afrika e.V.
  • Migration macht Gesellschaft e.V. Rechtshilfe München e.V.
  • Saarländischer Flüchtlingsrat e.V. Flüchtlingsrat Thüringen e.V.
  • Kunstzentrat e.V.
  • Hessischer Flüchtlingsrat e.V.
  • Nord Süd Forum München e.V.
  • Verein iranischer Flüchtlinge in Berlin e.V.
  • Babel e.V.
  • Kurdisches Zentrum e.V.
  • Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V. Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
  • Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V. Yaar e.V.
  • Theater X
  • Türkischer Bund Berlin-Brandenburg
  • xart splitta e.V.
  • Amaro Foro e.V.
  • südost Europa Kultur e.V.
  • Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migrant_innen e.V.
  • BeyondEvacuation
  • Leave no one behind
  • manifold
  • Seebrücke

Presseanfragen an:



Gemeinsame Informationsveranstaltung des Landesamtes für Einwanderung und des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg zu Visaerleichterungen für die Betroffenen aus dem Erdbebengebiet in der Türkei und Syrien


Am Dienstag, 28.2.2023, hat die gemeinsame Informationsveranstaltung des Landesamtes für Einwanderung (LEA) und des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg (TBB) zu den Visaerleichterungen für die Erdbebenopfer in der Türkei und in Syrien in der Berliner Landeszentrale für politische Bildung stattgefunden. Engelhard Mazanke, der Direktor des Landesamtes für Einwanderung (LEA), hat aufenthaltsrechtlichen Verfahren für die vom Erdbeben in Teilen der Türkei und Syriens Betroffenen sowie Möglichkeiten der Unterstützung durch Familienangehörige dargelegt und die Fragen der Teilnehmenden beantwortet. Neben Vertreter*innen von türkischen, kurdischen und syrischen Vereinen waren auch Pressevertreter*innen anwesend.

Nach einer Begrüßung durch Ayşe Demir, Vorstandssprecherin des TBB und Thomas Gill, Leiter der Berliner Landeszentrale für politische Bildung mit einer Schweigeminute für die Opfer der Naturkatastrophe legte Engelhard Mazanke in seinem Vortrag die Komplexität der rechtlichen Lage und die bürokratischen Hürden für Menschen, die aktuell aus den vom Erdbeben betroffenen Gebieten nach Deutschland ausreisen wollen, dar. Engelhard Mazanke erläuterte im Einzelnen die recht aufwendigen Schritte zur Erlangung des Schengen-Visums für 90 Tage.  Die Anwesenden waren sich einig, dass schnelle Hilfe dringend nötig ist. Die Ankündigungen der Bundesregierung sowie des Berliner Senats, die im europäischen Ausland Alleinstellungsmerkmal haben, werden begrüßt. Es wurde allerdings auch gefordert, dass die aufenthaltsrechtlichen Verfahren erheblich vereinfacht und die Hürden, wie z.B. Verpflichtungserklärung, gesenkt werden müssen.    



Kaleidoskop 2023 – Zivilgesellschaft in Bewegung

Die 2. Förderrunde für Miniprojekte beginnt im Mai!

Kaleidoskop 2023 Logo

In der zweiten Jahreshälfte von 2023 finanziert Kaleidoskop Mini-Projekte von 500 bis 3000 Euro.

  • Hast Du bereits ein konkretes Projektvorhaben mit oder für Menschen mit Migrations- oder Fluchterfahrung in Berlin, für das du Projektmittel benötigst?
  • Möchtest du praktische Erfahrungen im Umgang mit Fördermitteln machen und dabei fachkundig von uns begleitet werden?
  • Hat dein Projekt zivilgesellschaftlichen Impact durch ehrenamtliches und/ oder bürgerschaftliches Engagement?

Dann bewirb dich bei der zweiten Ausschreibungsrunde für Miniprojekte!

Bewerbungsfrist ist der 25. Juni 2023!

Einen Webflyer mit Informationen zur ersten Projektrunde kannst Du hier herunterladen.

Im Jahr 2023 ist Kaleidoskop als Projektfinanzierung geplant, bei der du kleine und (in der ersten Förderrunde auch mittelgroße Projekte) mit Ehrenamtsbeteiligung vorschlagen kannst.

Alle eingegangen Projektvorschläge werden dann von einer Jury beurteilt. Wenn sich die Jury für dein Projekt entscheidet, kannst Du ohne eigenes Geld einzubringen und mit fachkundiger Begleitung Dein Projekt in die Tat umsetzen.

Um deinen Antrag fit zu machen, findet pro Ausschreibung mind. eine Schulung statt, die Dir die Details des Programms zu Antragsstellung und Projektdurchführung erklären soll. Inhalte der Schulungen sind:

  • Das Kaleidoskop-Programm: Ziele & Rahmenbedingungen
  • Bewerbungsverfahren im Kaleidoskop-Programm
  • Voraussetzungen zur Projektfinanzierung
  • Entwicklung, Durchführung und Abrechnung der Projekte

Schulungen zur Beantragung von Projektfinanzierungen in Kaleidoskop

Bist Du neugierig geworden? Dann kontaktiere uns unter kaleidoskop@tbb-berlin.de ! Teil uns mit, wie Du heißt, und an welchen Veranstaltungen Du teilnehmen möchtest. Wir informieren Dich dann über die Termine und reservieren Dir einen Platz auf der Teilnehmer*innenliste.

Die erste Runde verpasst? Kein Problem, die Mittel für Mini-Projekte (500-3000 Euro) werden in 2023 zweimal ausgeschrieben – einmal im Frühjahr, einmal im Sommer.


Kaleidoskop2023 findet im Rahmen des von der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung geförderten Dachprojektes „Kaleidoskop – Zivilgesellschaft in Bewegung“ statt. 


Besuch von Canan Bayram am 15.02.2023


Heute hat den TBB die Bundesabgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) besucht. In einem intensiven Austausch mit dem TBB-Vorstand wurde die aktuelle Situation der Erdbebenhilfe erörtert. Darüber hinaus wurde der Stand der Novelle des Staatsangehörigkeitsgesetz besprochen. Der TBB unterstützt die Bundesregierung in ihrem Anliegen, das Staatsangehörigkeitsrecht zu reformieren und dabei die Einbürgerungshürden zu senken sowie Mehrstaatsangehörigkeit zuzulassen. In diesem Zusammenhang fordert der TBB den Einbürgerungstest abzuschaffen, zumal selbst viele Menschen ohne Migrationshintergrund Probleme haben, einen Teil der Fragen richtig zu beantworten.

Canan Bayram ist direkt gewählte Abgeordnete aus dem Wahlkreis Kreuzberg/Friedrichshain/Prenzlauer Berg Ost, in dem der TBB beheimatet ist. Wir freuen uns auf den verabredeten weiteren Austausch mit ihr.

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Schnelle und unbürokratische Einreise für Erdbebenopfer!

Liebe Freundinnen und Freunde,

wir fordern das Bundesinnenministerium auf, eine schnelle und unbürokratische Einreise für die Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien zu ermöglichen.

Bitte unterstützt unsere Forderung und unterzeichnet folgende Petition:

https://chng.it/Yh8Z2cNg

“Schnelle und unbürokratische Einreise für Erdbebenopfer!“ 

Wir brauchen dringend mehr Reichweite, um so viele Menschen wie möglich zu mobilisieren. Es wäre eine große Hilfe, wenn Sie/Ihr diese Petition auf Ihren/Euren Kanälen teilen könntet

Vielen Dank Für Eure Unterstützung!

TBB-Vorstand