Das Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des TBB (ADNB des TBB) sucht eine*n Projektmitarbeiter*in (Beratung) in Teilzeit (68,5 % bzw. 27 h/Woche) als Elternzeitvertretung zum nächstmöglichen Termin


Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) ist ein überparteilicher, überkonfessioneller und demokratischer Dachverband von Organisationen und Einzelpersonen aus Berlin und Brandenburg. Der TBB sieht sich primär als Interessenvertretung, ist aber zugleich sozialer Träger, mit spezifischen Beratungs- und Qualifizierungsangeboten. Weiterführende Informationen zum Türkischen Bund in Berlin-Brandenburg finden Sie unter www.tbb-berlin.de.

Das ADNB des TBB setzt sich für die soziale, rechtliche und politische Gleichbehandlung für in Berlin lebende Menschen, die rassistische, damit zusammenhängende aber auch darüber hinaus greifende Diskriminierungserfahrungen machen (People of Color bzw. Schwarze Menschen, Muslime, Romnja*, Sintezza*, Jüdinnen_Juden, Menschen mit Migrationsgeschichte, Fluchterfahrung und/oder andere) ein. Wir beraten und unterstützen diese bei Diskriminierung sowohl psychosozial als auch auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und Berliner Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG). Das ADNB bringt sich auch in politische Prozesse zur nachhaltigen Verbesserung der Situation unserer Zielgruppe ein. Darüber hinaus koordiniert das ADNB ein interdisziplinäres Beratungsnetzwerk und führt Workshops, Seminare und Trainings durch. Weitere Informationen finden Sie unter www.adnb.de.

Aufgabengebiete:

  • Beratung und Begleitung von Ratsuchenden nach den Beratungsstandards des Antidiskriminierungsverbands Deutschland (advd)
  • Bearbeitung und Dokumentation der Diskriminierungsfälle
  • Verfassen von Diskriminierungsbeschwerden sowie Texten und Stellungnahmen zu (Anti-) Diskriminierung
  • Analyse und Bewertung der Rechtslage und ggfs. Begleitung von Klagen als Beistand nach § 23 AGG und §10 Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG)
  • Zuarbeit an die Projektleitung für Berichte, Publikationen u.ä.
  • Netzwerkarbeit mit anderen Antidiskriminierungsstellen
  • Organisation und Mitarbeit bei der Durchführung von einzelnen Projektbereichen (Veranstaltungen, Workshops, Öffentlichkeitsarbeit in Sozialen Netzwerken, Vernetzung u.a.)
  • Teilnahme an Teamsitzungen, Supervision, Gremien, Fachveranstaltungen

Anforderungsprofil:

  • Hochschulabschluss in Rechtswissenschaften oder im sozial- oder gesellschaftswissenschaftlichen Bereich, in Psychologie oder vergleichbare Qualifikationen
  • persönliche und theoretische Auseinandersetzung mit Diskriminierung, Rassismus, Empowerment
  • Kenntnisse des rechtlichen Antidiskriminierungsschutzes im Allgemeinen und konkret im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und Berliner Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) erwünscht
  • Beratungskompetenz und -erfahrung erwünscht
  • sicheres Auftreten, sehr gute Kommunikationsfähigkeit, stark ausgeprägtes Einfühlungsvermögen, analytisches und strategisches Denken
  • Teamfähigkeit und die Fähigkeit zu selbständiger und strukturierter Arbeitsweise
  • Kenntnisse und Erfahrung in der Netzwerkarbeit und Arbeit mit Multiplikatorinnen erwünscht
  • Sehr gute deutsche Sprachkenntnisse sowie Kenntnisse in Englisch und ggf. weiteren Sprachen wie z.B. Türkisch, Arabisch, Spanisch, Farsi, Französisch u.a.
  • Belastbarkeit und Anpassungsfähigkeit: Zeitdruck, Umgang mit Konflikten u.ä.

Wir bieten Ihnen:

  • Einbindung in ein erfahrenes, interdisziplinäres und transkulturelles Team einer Mig-rantinnenorganisation
  • Berliner und bundesweites Netzwerk an Antidiskriminierungsakteur*innen
  • regelmäßige Fall- und Teamsupervision
  • die Möglichkeit eigene Kompetenzen und Wissen kontinuierlich zu erweitern
  • regelmäßige Fortbildungen zu verschiedenen juristischen oder anderen relevanten The-menfeldern
  • eine Vergütung angelehnt an TV-L 11

Aufgrund der speziellen Projektanforderungen und -inhalte rufen wir insbesondere Menschen mit Diskriminierungserfahrungen und von Mehrfachdiskriminierung betroffene Personen zur Bewerbung auf! Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Stelle um eine Elternzeitvertretung handelt und sie daher befristet, voraussichtlich bis zum 28.01.2027 ausgeschrieben wird. Die Weiterführung der Stelle darüber hinaus ist vorbehaltlich der weiteren Förderung des Projekts ADNB, mit der jedoch von Seiten des Trägers gerechnet wird.

Der TBB führt ein anonymisiertes Bewerbungsverfahren durch.
Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung ausschließlich die  hier angehängte Vorlage!

Das ausgefüllte Bewerbungsformular senden Sie bis zum 25.01.2026 bitte bevorzugt per Mail und mit der Angabe des Betreffs „Bewerbung ADNB“ an: bewerbung@tbb-berlin.de

oder per Post an:

Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg
Stichwort: Bewerbung ADNB
Oranienstr. 53
10969 Berlin

Praktikum beim ADNB des TBB


Ab Februar/März und Juli/August 2026

Wir suchen zum Februar/März sowie Juli/August 2026 eine*n Praktikant*in für mindestens vier Monate im Rahmes des Pflichtpraktikums und freuen uns über eure Bewerbungen!

Initiativbewerbung: Wahlstation Rechtsreferendariat

Auch wenn ihr eine Wahlstation in eurem Rechtsreferendariat sucht, können wir euch betreuen. Wir freuen uns über eure Initiativbewerbungen!

Projektbeschreibung

Das Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg (ADNB des TBB) ist eine nicht-staatliche und unabhängige Beratungsstelle primär für in Berlin lebende Menschen, die rassistische und damit zusammenhängende Diskriminierungserfahrungen machen (People of Color bzw. Schwarze Menschen, Muslime, Romnja, Sintizza, Jüdinnen_Juden, Menschen mit Migrationsgeschichte, Fluchterfahrung und/oder andere). Darüber hinaus organisiert das ADNB des TBB Veranstaltungen, Workshops und Trainings, veröffentlicht Publikationen und engagiert sich in der Netzwerkarbeit. Das ADNB des TBB wird durch die Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS) im Rahmen des Landesprogramms gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus des Senats von Berlin gefördert.

Wir suchen ab Frühjahr 2026 (Sommersemester) eine Person, die im Rahmen ihres Studiums ein Pflichtpraktikum bei uns absolvieren will.

Wir erwarten…

  • eine hohe Motivation und großes Interesse am Arbeitsbereich
  • Sensibilität in den Themenbereichen Rassismus und Diskriminierung
  • selbständiges Arbeiten und Flexibilität
  • Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit bei anvertrauten Aufgaben
  • Mindestzeitraum des Praktikums von 4 Monaten

Wir wünschen uns…

  • Studierende der Fächer Soziale Arbeit, Psychologie, Pädagogik, Rechtswissenschaften, Politikwissenschaften o.ä. oder Menschen mit Berufserfahrung (Pflichtpraktikantinnen)
  • Grundkenntnisse in der Beratungsarbeit
  • Auseinandersetzung mit der eigenen gesellschaftlichen Positionierung, Antidiskriminierungsarbeit und/oder Antidiskriminierungsrecht (AGG & LADG)
  • Wir freuen uns besonders über Bewerbungen von People of Color, Schwarzen Menschen, Menschen mit Migrationsgeschichte, von Jüdinnen_Juden, von Menschen mit körperlicher und geistiger Behinderung oder chronischer Erkrankung, Menschen mit nicht-akademischem familiärem Hintergrund, von LSBTIQ+ Personen.

Aufgaben im Praktikum

  • Alltägliche Bürotätigkeiten (Telefon, Post, E-Mail, Aktenordnung und -führung…)
  • Begleitung und Unterstützung der Beraterinnen in der Beratungsarbeit
  • Teilnahme an Teamsitzungen
  • Öffentlichkeitsarbeit: Erstellung des Newsletters und von Pressemitteilungen
  • Begleitung der Mitarbeiterinnen zu Veranstaltungen, Tagungen, Gesprächen o.ä.
  • Unterstützung in der Vorbereitung, Durchführung & Nachbereitung von Veranstaltungen, Workshops o.ä.
  • Recherchearbeiten in unterschiedlichen Medien (z.B. Internet, Literatur…)
  • Dokumentation der Diskriminierungsfälle
  • Kennenlernen und Arbeiten mit Gesetzen (LADG & AGG)

Wir bieten…

  • eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem politischen Verband.
  • einen Einblick in qualifizierte Antidiskriminierungsarbeit und Akteurinnen.
  • eine angenehme Atmosphäre unter engagierten Kolleg*innen.
  • Leider können wir bisher keine Vergütung für das Praktikum anbieten.

…Interesse?

Dann schick uns folgende Bewerbungsunterlagen per E-Mail an adnb@tbb-berlin.de:

  • Anschreiben (Motivation, Zeitraum und wöchentlicher Umfang, Interessensschwerpunkte, evtl. persönlicher Bezug zu den genannten Themen, …)
  • Lebenslauf (tabellarisch und ohne Foto)

Kontakt

Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des TBB (ADNB des TBB)

Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg

Richard-Sorge-Straße 13

10249 Berlin

Tel.: 030 / 55 06 59 05

adnb@tbb-berlin.de

Kontaktperson: Alaleh Shafie-Sabet

Kurzexposé Antidiskriminierungsreport 2023/24 – Entwicklungen, Zahlen und Schwerpunkte aus zwei Jahren Beratung des ADNB des TBB


Im Antidiskriminierungsreport 2023/24 dokumentiert das ADNB des TBB seine
Beratungsarbeit und -zahlen der vergangenen zwei Jahre. Darin werden sechs
maßgebliche Diskriminierungfälle sowie diskriminierende Strukturen aus verschiedenen
Lebensbereichen und verschiedener Diskriminierungsformen beleuchtet. Insgesamt
verzeichnet das ADNB in den Jahren 2023/24 einen Anstieg der Fallmeldungen um 2,9 %
im Vergleich zu den Vorjahren. Besonders stark gestiegen sind Fälle von Rassismus
(+19,9 %). Dabei sind besonders anti-muslimischer und anti-Schwarzer Rassismus
deutlich vertreten.

Zentrale Entwicklungen 2023/24

Gesamtentwicklung

  • +2,9 % mehr gemeldete Diskriminierungsfälle
  • +19,9 % mehr Fälle von Rassismus
  • +244 % Anstieg von LADG-Fällen
  • +8,9 % Anstieg von AGG-Fällen

Betroffene Lebensbereiche

  • Arbeitswelt: 32,4 %
    ◦ Häufig: rassistisches Mobbing über längere Zeiträume, Aberkennung von
    Diskriminierungserfahrungen, fehlende Beschwerdestrukturen, schwierige
    Beweisbarkeit
  • Güter & Dienstleistungen: 15,2 %
    ◦ Am häufigsten in folgenden Bereichen: Sport/Fitnessstudios (26 %), ÖPNV
    (20 %), Einzelhandel (17 %)
    ◦ Häufige Diskriminierung beim Nutzen von Dienstleistungen wie bspw. im
    Fitnessstudio, grundlose Verdächtigung in Supermärkten, weiterhin Anstieg
    der Fälle durch die BVG und das von der BVG engagierte
    Sicherheitspersonal
  • Behörden: 12,2 %
    ◦ davon: 45 % Polizei, 10 % Justiz/Gerichte, 7 % Jobcenter
    ◦ Besonders institutioneller Rassismus und Diskriminierung durch die Polizei,
    wir beobachteten zudem rechte und rassistische Strukturen in Behörden,
    kaum Schutz und Handlungsmöglichkeiten

Einblicke aus der Beratungsarbeit

Der Report beschreibt wiederkehrende und prägnante Fälle, darunter:

  • rassistisches Mobbing am Arbeitsplatz
  • der Umgang der BVG mit Beschwerdeschreiben
  • ein positives LADG-Urteil zu Diskriminierung durch die Berliner Polizei
  • anti-palästinensischer Rassismus in der Beratung
  • struktureller Rassismus in Berliner Behörden
  • anti-kurdischer Rassismus

Hinweis zur Veranstaltung

Die öffentliche Vorstellung des Reports findet am 11.12. statt. Im Fokus der Veranstaltung
steht ein Fachgespräch zum Thema Diskriminierung durch die Polizei, gemeinsam mit
ReachOut und Charlotte Heyer (ehemalige Projektleitung des ADNB).
Den Report finden Sie zum Download auf unserer Website unter Publikationen. Es besteht
die Möglichkeit Ihnen ein gedrucktes Exemplar zuzusenden.

Kontakt für Presseanfragen
Louis Gaebel
louis.gaebel@tbb-berlin.de
Tel.: 030 55065905
Mitarbeiter Öffentlichkeitsarbeit

Antidiskriminierungsnetzwerk des Türkischen Bundes Berlin-Brandenburg
(ADNB des TBB)

Einladung: Veröffentlichung des aktuellen Antidiskriminierungsreport 23/24


Schwerpunkt der Veranstaltung: Diskriminierung durch die Polizei

Liebe Kolleginnen, liebe Pressevertreterinnen,
am 11.12.25 veröffentlichen wir, das Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des Türkischen Bundes
Berlin-Brandenburg, unseren Antidiskriminierungsreport 2023/2024. Der Report erscheint alle
zwei Jahre und thematisiert einschlägige und wiederkehrende Fälle aus unserer
Antidiskriminierungsberatung. Zudem geben wir einen Überblick über unsere aktuellen
Beratungszahlen.


In den vergangenen zwei Jahren beobachteten wir eine Zunahme von Diskriminierung in allen
Lebensbereichen: auf der Arbeit, in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei der Wohnungssuche, beim
Nutzen von Dienstleitungen – besonders Diskriminierung durch die Polizei wurde uns vermehrt
gemeldet. Gemeinsam mit ReachOut möchten wir diese Entwicklungen einordnen und öffentlich
diskutieren.
Die Veranstaltung gliedert sich in drei Teile:

  • Kurzvorstellung unseres An diskriminierungsreports
  • Gesprächsrunde zu Diskriminierung durch die Polizei mit ReachOut, dem ADNB sowie Charlotte
    Heyer (ehemalige Projektleitung des ADNB)
  • Q&A

Vor Ort stellen wir Ihnen gedruckte Exemplare des Reports zur Verfügung. Auch ein Kurzexposé
wird sowohl vor Ort als auch online verfügbar sein.

Unsere Veranstaltung richtet sich an Pressevertreter*innen und fachlich Interessierte.
Wann? 11.12. 10:00 – 11:30
Wo? In den Räumen des ADNB, Richard-Sorge-Str. 13, 10249 Berlin
Wir bitten um eine Anmeldung bis zum 09.12.25

per E-Mail an adnb@tbb-berlin.de


Wir freuen uns sehr auf Ihre Teilnahme!
Das ADNB-Team

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Internationale Woche gegen Rassismus 2021

Pressemitteilung des ADNB (Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg) zu Internationalen Wochen gegen Rassismus vom 15.03.2021 bis 28.03.2021

Anlässlich der jährlichen Internationalen Wochen gegen Rassismus, macht das ADNB des TBB auf den Anstieg der Beratungsanfragen im vergangenen Jahr aufmerksam:


2020 erreichten das ADNB des TBB 402 Diskriminierungsmeldungen von 753 Betroffenen Personen (im Vergleich: 292 Meldungen von 740 Personen im Jahr 2019). 288 dieser Anfragen führten zu fortlaufenden Beratungsprozessen und zur aktiven Intervention gegen die Diskriminierungsverantwortlichen.


Die Diskriminierungen erstreckten sich über verschiedene Lebensbereiche: besonders viele Diskriminierungsfälle ereigneten in der Arbeitswelt (114 Fälle). Im Bereich Güter und Dienstleistungen (Einzelhandel, öffentlichen Nahverkehr, Gesundheitswesen) erreichten uns 89 Fälle und in 71 Fällen ging es um den Bereich des staatlichen Handelns (Ämter, Behörden, Polizei, Schulen und Hochschulen), davon 49 Fälle nach dem Inkrafttreten des Landesantidiskriminierungsgesetzes im Juni 2020.Hier geht es zu den Beratungszahlen 2020

Auch wenn die Zahlen in keiner Weise repräsentativ sind, da unser Beratungsangebot nur einen Bruchteil der Diskriminierungsfälle in Berlin erreichen, zeigen die zunehmenden Beratungsanfragen und die steigenden Zahlen der Fälle deutlich, dass Rassismus und Diskriminierungen zum Alltag vieler in Berlin lebenden Menschen gehören. Unsere Beratungserfahrung offenbart auch, dass das Zusammenwirken von strukturellem Rassismus und weiteren Diskriminierungsformen wie Sexismus, Klassismus, Ableismus und Heteronormativität einer gesellschaftlichen Teilhabe und Gleichberechtigung fest im Weg stehen. Somit wird gerade in Zeiten der Pandemie, wo bereits bestehende Machstrukturen und prekäre Lebenslagen sich verschärfen, deutlich, wie wichtig die qualifizierte Antidiskriminierungsberatung ist.


Aus diesem Grund schließt sich das ADNB des TBB den Forderungen des Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd e.V.) an: ein effektiver Schutz gegen Diskriminierungen durch den Ausbau der Antidiskriminierungsberatungsstellen und Unterstützungsstrukturen, die Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), und die Verabschiedung eines Bundesantidiskriminierungsgesetzes. Dazu müssen Ämter und Behörden, insbesondere die Polizei und Justiz, für die Umsetzung einer anti-rassistischen Praxis Verantwortung übernehmen. Daher sollte jeder Tag und jede Woche ein intersektionaler Kampf gegen Rassismus und weiteren verwobenen Machstrukturen sein.


Pressekontakt: adnb@tbb-berlin.de

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Zivilgesellschaft betont die Wichtigkeit des LADG

Pressemitteilung von Verbänden und Antidiskriminierungsakteur*innen

Zur baldigen Anhörung im Abgeordnetenhaus:
Zivilgesellschaft betont die Wichtigkeit des LADG für Betroffene und Rechtsstaat

In unserer täglichen Arbeit mit Menschen, die Diskriminierung erlebt haben, sehen wir oft, wie Diskriminierungsfälle die Institutionen des Rechtsstaats nicht erreichen bzw. diese keine Abhilfe schaffen (können). Wir begrüßen daher den Gesetzesentwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG). Diesen halten wir in seiner vorliegenden Form für geeignet, Diskriminierung, die in allen Lebensbereichen und eben auch bei Behörden stattfindet, wirksamer zu bekämpfen.

Als besonders wichtig erachten wir die Regelungen zur Beweiserleichterung, zur Prozessstandschaft und zur Verbandsklage. Aus unserer täglichen Beratungsarbeit wissen wir wie schwierig es ist gegen Diskriminierung vorzugehen. Außerjuristische Möglichkeiten haben in einigen Fällen Erfolg, in vielen Fällen trifft die Perspektive von diskriminierten Personen jedoch auf Desinteresse oder ihr wird sogar mit subtilen oder offenen Repressalien begegnet. Selten besteht die Offenheit, auf die Erfahrung der Person einzugehen und daraus zu lernen. Der Rechtsweg ist für die meisten Betroffenen erst dann eine Option, wenn außerjuristische Versuche scheitern oder keinen Erfolg versprechen. Er ist jedoch mangels Beweisen oder wegen strenger gesetzlicher Anforderungen in den meisten Fällen, die uns erreichen, verschlossen. In anderen Fällen entscheiden sich Betroffene aufgrund der hohen emotionalen und finanziellen Belastung durch ein Gerichtsverfahren sowie der „Ferne“ der Institutionen der Justiz gegen den Rechtsweg. Hier setzen die oben genannten Regelungen an. Eine Beweiserleichterung und Mitwirkungsmöglichkeiten für Verbände sind zudem für rassistische Diskriminierung im Bildungsbereich europarechtlich vorgeschrieben.

Ein weiterer Meilenstein im Entwurf ist die Einführung des Diskriminierungsgrundes sozialer Status. Diese in der Praxis und der öffentlichen Meinung so wichtige Diskriminierungskategorie soll erstmals explizit gesetzlich geschützt werden.

„Der LADG-Entwurf ist eine konsequente Initiative in einem Rechtssystem, das bestehende Machtungleichheiten auszugleichen versucht und allen Menschen ermöglichen möchte, zu ihrem Recht zu kommen“,  so Kerstin Kühn, Leiterin des Antidiskriminierungsnetzwerks Berlin des TBB. „Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass unsere begrenzten Kapazitäten als Verbände eine sorgfältige Auswahl der Fälle, die vor Gericht gebracht werden können, erfordern werden.“

„Mit der Beweiserleichterung und mit Möglichkeiten für Verbände, den Betroffenen die Last eines Gerichtsverfahrens abzunehmen, kann das Problem Diskriminierung vor Gericht in Zukunft mehr Gehör finden“, ergänzt Céline Barry, Leiterin der Beratungsstelle Each One von EOTO e.V.

„Damit die Diskriminierungsverbote tatsächlich wirken und um Mitarbeitenden der Verwaltung Handlungssicherheit zu geben, sind ausführliche Schulungen unabdingbar“, so Zeynep Cetin Projektleiterin des Netzwerks gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit bei Inssan e.V.

Kontakt: Kerstin Kühn, ADNB des TBB, 030/61305328; Zeynep Çetin, Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit bei Inssan e.V.,  030/20619639

Beteiligte Verbände/Antidiskriminierungsakteur*innen:

  • Amaro Foro e.V.
  • Anlaufstelle für Diskriminierungsschutz an Schulen (ADAS)
  • Antidiskriminierungsberatung Alter und Behinderung
  • Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des TBB
  • Antidiskriminierungsverband Deutschland e.V.
  • Ariba e.V./Reach Out
  • BeNeDiSK – Berliner Netzwerk gegen Diskriminierung in Schule und Kita
  • Bund für Anti-Diskriminierungs- und Bildungsarbeit (BDB e.V.)
  • Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V.
  • Each One Teach One e.V.
  • Initiative Schwarze Menschen in Deutschland e.V.
  • KiDs – Kinder vor Diskriminierung schützen / Fachstelle Kinderwelten / ISTA
  • Landesvereinigung Selbsthilfe e.V.
  • Migrationsrat Berlin-Brandenburg e.V.
  • Network African Rural and Urban Development e.V. (NARUD)
  • Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit / Inssan e.V.
  • Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg e.V.
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Freies Feiern für Alle! Denkanstoß zur Silvesternacht

ADNB Logo

People of Color sind alltäglich mit rassistischen Türpolitiken und Racial Profiling durch Securities, Gewerbebetreiber*innen und Polizei konfrontiert. Wachsamkeit und Solidarität sind gefragt, um dieser systematischen Ausgrenzung ein Ende zu setzen.

Einer Gruppe Schwarzer Frauen* wird der Einlass zu einem Club verweigert. Dabei standen alle sechs auf der Gästeliste. Andere, weiße Gäste kommen problemlos rein. Aus dem Club ertönt ein Song von Beyoncé. „Black Music“ ist willkommen – Black Bodies nicht. Auch in drei anderen Clubs, in denen Schwarze Musik gespielt wird, kommen Schwarze Personen am selben Abend nicht rein.

Trotz vorheriger Reservierung wird einer Gruppe „arabisch“ aussehender Männer der Zutritt zu einem Restaurant verweigert. Der geplante Junggesellenabend fällt ins Wasser.

In einer Kneipe in Wedding werden zwei Gäste, die sich auf Arabisch unterhalten, beschimpft, beleidigt und gewaltsam vor die Tür gesetzt.

Ein Schwarzer Mann wird beim Empfang einer großen IT-Firma vom Sicherheitspersonal aus dem Publikum gefischt. Er wird gebeten, den Raum zu verlassen, weil er angeblich  „unangenehm aufgefallen“ sei.

Ein junger Schwarzer Mann ist mit seinen Freunden in einem Club. Beim Tanzen wird er plötzlich vom Security aus dem Laden gezogen und vor der Tür rassistisch beleidigt und geschlagen.

Der Türsteher einer Großraum-Disko meldet, dass beim Einlass Ticker benutzt werden, mit denen die Gäste abgezählt werden: „Es ist genau festgelegt, wie viele POCs reindürfen: 10 %. Auch der Anteil ist vorgegeben – wie viele Araber, wie viele Türken, Russen, Schwarze…“

Meldungen wie diese erreichen uns regelmäßig. Eine Erhebung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus 2016 ergab, dass über 35% der Diskriminierungen in Deutschland im Bereich Gaststätten und Unterhaltungsgewerbe stattfinden – in erster Linie in Hotels, Restaurants und Diskotheken. People of Color, die als ‚nicht-deutsch‘ bzw. ‚nicht-weiß‘ kategorisiert werden, werden so systematisch kriminalisiert und ausgegrenzt.

„Dieses Vorgehen ist menschenverachtend und spaltet die Gesellschaft in Gruppen, die frei feiern dürfen und anderen, die stets Gefahr laufen, vor der Tür stehen zu bleiben oder mehr oder weniger gewaltsam rausgeschmissen zu werden. Dies verstößt außerdem klar gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das rassistische Diskriminierung beim Zugang zu Dienstleistungen verbietet. Alle müssen gleichberechtigt feiern dürfen!“ sagt Shemi Shabat, Berater des ADNB des TBB.

Meist werden solche Diskriminierungen verharmlost oder gar als ‚Sicherheitsmaßnahmen‘ ausgegeben. Der Racial-Profiling-Skandal in Köln zu Sylvester 2017 war eine institutionelle Zuspitzung dieser alltäglichen Praxis. „Dass dies weitgehend unhinterfragt bleibt, ist in großem Maße auf die antimuslimischen und antischwarzen Diskurse zurückzuführen, die Politik und Medien verbreiten,“ so Shabat weiter.

Auch in diesem Jahreswechsel werden wieder viele People of Color daran gehindert werden unbeschwert mitzufeiern. „Wichtig ist, dass Leute sich angewöhnen, wachsam zu sein und solche Fälle nicht einfach hinzunehmen: Stellt Fragen, sucht Euch Zeug*innen oder bietet Unterstützung an,“ ermutigt Shabat. „ Auch können sich Diskriminierte wie  Zeug*innen jederzeit bei uns beraten lassen.

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Urteil gegen Neutralitätsgesetz rechtskräftig! Abschaffung des Neutralitätsgesetzes weiterhin auf der Tagesordnung!

Logo ADNB und INSSAN

Heute wird das Urteil gegen die Diskriminierung einer Lehrerin mit Kopftuch rechtskräftig. Somit endet der Prozess für unsere Klientin mit Erfolg. Aus antidiskriminierungspolitischer Sicht steht die Abschaffung des Neutralitätsgesetzes weiterhin auf der Tagesordnung. 

Seit 2015 begleiten das Antidiskriminierungsnetzwerk des TBB und das Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit (Inssan e.V.) eine Lehrerin, die gegen das Land Berlin Klage einreichte, weil ihr aufgrund des Tragens eines Kopftuchs die Einstellung an einer öffentlichen Schule verweigert wurde. In erster Instanz wurde die Klage abgewiesen. Im Berufungsverfahren entschied das Landesarbeitsgericht für eine verfassungskonforme Auslegung des Neutralitätsgesetzes und gab der Klägerin recht: Sie dürfe nicht mit dem Argument der ‚abstrakten Gefahr für den Schulfrieden‘ pauschal ausgeschlossen werden. Der Klägerin war eine Entschädigung i.H.v. 8.680 Euro zugesprochen worden. Wie die Senatsbildungsverwaltung mitteilte, verzichtet das Land Berlin darauf, gegen das Urteil Revision einzulegen. Damit wird das Urteil rechtskräftig.

Für uns als Antidiskriminierungsakteur*innen geht der Kampf weiter: „Das Neutralitätsgesetz muss abgeschafft und jede politische Initiative in diese Richtung unterstützt werden. Reformierte Einstellungsverfahren, wie sie die Senatsbildungsverwaltung vorschlägt, können dem nicht abhelfen,“ so Céline Barry vom ADNB des TBB. Zwar nahm der Prozess im vorliegenden Fall einen positiven Verlauf. Eine verfassungskonforme Auslegung eines verfassungswidrigen Gesetzes ist paradox und nicht hinnehmbar. Um nachhaltig zu verhindern, dass Muslima mit Kopftuch per Gesetz in bestimmten Zweigen des öffentlichen Dienstes mittelbar diskriminiert werden, kommt nur eine komplette Abschaffung des Neutralitätsgesetzes in Frage.

Für die Klägerin endet ein Prozess, der ihr viel Mut und Ausdauer abverlangt hat. Für Diskriminierte, aber vor allem für muslimische Frauen, die ganz besonders beim Zugang zum Arbeitsmarkt Ausschlüsse erfahren, ist sie ein ermutigendes Beispiel, sich gegen Benachteiligung zur Wehr zu setzen. 

Kontakt:
ADNB des TBB, Céline Barry, adnb@tbb-berlin.de, 030/61305328.
Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit (Inssan e.V.), Zeynep Ҫetin, antidiskriminierung@inssan.de, 030/20619639.

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ADNB-Pressemitteilung: EuGH-Urteil zum Kopftuchverbot am Arbeitsplatz

Pressemitteilung des Antidiskriminierungsnetzwerks des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg (ADNB des TBB)

Berlin, 29.03.2017


EuGH-Urteil vom 14.03.2017: Arbeitgeber*innen können das Tragen eines Kopftuchs verbieten


Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Arbeitgeber*innen in einem privaten Unternehmen das Tragen eines Kopftuchs verbieten können, wenn religiöse und weltanschauliche Zeichen generell in der Firma verboten sind. Ein solches Verbot könne zwar eine mittelbare Diskriminierung darstellen, durch ein rechtmäßiges Ziel wie die „Verfolgung einer Politik der politischen, philosophischen und religiösen Neutralität“ könne diese jedoch gerechtfertigt sein.


Wir als ADNB des TBB erachten dieses EuGH-Urteil als höchst problematisch. Das Urteil, das ein Richtmaß für zukünftige Verfahren darstellt, bedeutet für Muslima mit Kopftuch eine potentielle Einschränkung ihrer Religions- und Berufsfreiheit. Mit einer entsprechenden Neutralitätsregel kann danach in einem privaten Unternehmen das Tragen eines Kopftuchs verboten werden. Arbeitgeber*innen könnten sich ermutigt sehen, solch eine Regel in ihrem Unternehmen aufzustellen. Der EuGH hat dabei nicht ausreichend gewürdigt, dass das Tragen des Kopftuchs nach einer breit geteilten Interpretation des Islam für Muslima eine  Pflicht ist und nicht auf ein Symbol reduziert werden darf. Die religiöse Identität ist ein integraler Bestandteil ihres ganzen Lebens, die nicht während der Arbeitszeit abgelegt werden kann. Die Neutralitätsregel stellt deshalb für Muslima mit Kopftuch zumindest eine mittelbare Diskriminierung dar. So auch Generalanwältin Sharpston in ihren Schlussanträgen vom 13.07.2016 in der Rechtssache C‑188/15: „Wenn sie ihren religiösen Überzeugungen treu bleiben wollen, haben sie keine andere Wahl, als gegen die Regelung zu verstoßen und die Konsequenzen zu tragen“.


Anlass für das Urteil ist die Klage der Muslima Samira Achbita, die in Belgien als Rezeptionistin in einem Sicherheitsunternehmen gearbeitet hat. Sie wurde  entlassen wegen ihrer Ankündigung, ihr Kopftuch auch während der Arbeitszeit tragen zu wollen.  Dies verstieß gegen eine interne Regel,  die sichtbare Zeichen von „politischen, philosophischen oder religiösen Überzeugungen“ verbot.

Kontakt:
ADNB des TBB, Céline Barry, adnb@tbb-berlin.de, 030/61305328.

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ADNB des TBB: Berliner Neutralitätsgesetz weiter auf dem Prüfstand

Berliner Neutralitätsgesetz weiter auf dem Prüfstand
Die Klage der muslimischen Lehrerin geht in die zweite Instanz

Seit 2015 begleiten das Antidiskriminierungsnetzwerk des TBB und das Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit (Inssan e.V.) eine muslimische Lehrerin, die für ihr Recht kämpft, mit Kopftuch an einer Berliner Schule unterrichten zu dürfen.


In der ersten Instanz hat das Arbeitsgericht Berlin die Klage abgewiesen. Begründet wurde dies damit, dass das Neutralitätsgesetz, das das Tragen religiöser Symbole durch Lehrer*innen generell verbietet, im Kontext Berlin aufgrund eines angeblich erhöhten Konfliktpotentials gerechtfertigt sei. Diese Meinung des Gerichts teilen wir nicht und wenden uns gegen die pauschale Annahme, eine Lehrerin mit Kopftuch gefährde den Schulfrieden. Vielmehr erachten wir diesen Schluss als Resultat stereotyper Zuschreibungen.


Die Klägerin hat sich dafür entschieden, in zweiter Instanz weiter für ihr Recht auf Religions- und Berufsfreiheit zu kämpfen, das durch das Berliner Neutralitätsgesetz unterbunden wird.


Diesen Donnerstag, 09.02.2017, findet das Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg statt. Die Klägerin wird auch dieses Mal von Rechtsanwältin Maryam Haschemi Yekani verteidigt.


Wie wird das richterliche Urteil ausfallen? Wird der Klage stattgegeben und damit ein wichtiges Zeichen gegen die pauschale Diskriminierung und Kriminalisierung von Muslim*innen gesetzt? Wird die Klage abgelehnt und mittelbare Diskriminierung von Muslima mit Kopftuch somit institutionell untermauert? Oder wird der Fall dem Bundesverfassungsgericht übertragen, das seinerseits bereits in zwei Fällen gegen Neutralitätsgesetze geurteilt hat?

Im Anschluss an die Gerichtsverhandlung werden wir weiter über den Verlauf des Prozesses informieren.

Kontakt:
ADNB des TBB, Céline Barry, adnb@tbb-berlin.de, 030/61305328.
Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit (Inssan e.V.), Zeynep Ҫetin, antidiskriminierung@inssan.de, 030/20619639.