Die Sitzung des Innenausschusses habe mehr Fragen aufgeworfen, als Antworten geliefert. Auf der Sitzung, an der TBB Vorstandsmitglieder als Zuhörende teilgenommen haben, hat Innensenator Henkel zugegeben, seinerzeit den Ausschuss unrichtig informiert zu haben. Dies sei auf Wunsch des Generalbundesanwaltes geschehen, um das Leben des Informanten nicht zu gefährden. Die amtierende Polizeipräsidentin von Berlin, Margarete Koppers, bestätigte dies.
Bereits dieser Erklärungsversuch war nicht sehr glaubwürdig gewesen, wurde doch zum diesem Zeitpunkt bereits gegen den Informanten strafrechtlich ermittelt, es gab also keinen Anspruch auf Informantenschutz. Auch wurde nicht für nötig gehalten, parallel den NSU-Ausschuss über die Sachlage in Kenntnis zu setzen – nach dem Motto: Das wird die Bundesanwaltschaft schon machen!
Bevor die Tinte dieser Aussagen getrocknet war, erklärte die Bundesanwaltschaft, dass keine Absprachen mit Berlin über Zeitpunkt und Form der Übermittlung der Erkenntnisse an den NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages getroffen worden sind.
Hieraus kann nur eine Schlussfolgerung geschlossen werden: Entweder der Berliner Innensenator und die amtierende Polizeipräsidentin von Berlin haben vor dem Innenausschuss die Unwahrheit gesagt – oder die Generalbundesanwaltschaft sagt die Unwahrheit.
Je nach tatsächlicher Sachlage müssen entweder Herr Henkel und Frau Koppers oder Herr Range zurücktreten. Außerdem muss es personelle Konsequenzen beim Landeskriminalamt und dem Verfassungsschutz geben.