SVR-Studie stützt unsere Erkenntnisse – Weiterhin Ausbeutung von „Ausländischen“ Arbeitskräften

Pressemitteilung, 08.06.2023

Laut der jüngst veröffentlichten Studie des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) seien Arbeitskräfte mit Migrationshintergrund im Niedriglohnsektor überrepräsentiert und werden verstärkt um ihre Rechte gebracht.

Dazu erklärte Ayşe Demir, Vorstandssprecherin des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg (TBB): „Die Erkenntnisse der SVR-Studie stützen unsere Beobachtungen und insbesondere Aussagen von Beratungssuchenden. Deshalb sind die Ergebnisse der Studie keine Überraschung für den TBB. Für Arbeitskräfte mit Migrationshintergrund besteht auch nach fast 70 Jahren Arbeitsmigration das Risiko, dass sie z.B. um ihren fairen Lohn gebracht werden und damit ausgebeutet werden.“

Oft fehle es an Sprachkenntnissen und an Netzwerken, um die Rechte geltend zu machen. Das führe dazu, dass diese Arbeitskräfte gezwungen seien, jahrelang in prekären Arbeitsverhältnissen zu arbeiten, so Demir.

„Die Stellung am Arbeitsmarkt beeinflusst den sozialen Status. Ein ausreichendes Einkommen ermöglicht eine eigenständige Lebensplanung und gesellschaftliche Teilhabe und erhöht die Wertschätzung im familiären und gesellschaftlichen Umfeld. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Partizipation ist damit auch eine gelungene Teilhabe am Erwerbsleben“, so Demir weiter.

Die kostenlosen und mehrsprachigen Beratungsangebote in arbeitsrechtlichen Fragen müssten stärker ausgebaut werden. Denn nur wenn Arbeitskräfte über ihre Rechte informiert sind, hätten sie die Möglichkeit gegen die Ausbeutung auch rechtlich vorzugehen.

„Der TBB unterstützt zudem die Handlungsempfehlungen des SVR, dass die Umsetzung der geltenden Regeln zum Arbeitnehmer*innenschutz stärker kontrolliert werden. Insbesondere die Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen muss vereinheitlicht werden. Denn aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass es erhebliche Unterschiede im Anerkennungsverfahren zwischen EU-Abschlüssen und Abschlüssen aus Drittstaaten gibt, was oft zu Frustration und Resignation bei den betroffenen Ratsuchenden führt. Auch non-formal erworbene berufliche Qualifikationen müssen Anerkennung finden. Denn so hätten Arbeitskräfte die Chance, eine ihrer Qualifikation angemessene Beschäftigung zu finden. Ferner bedarf es mehr Aufklärung, weil bei Arbeitgeber*innen auch nach elf Jahren seit Einführung des Anerkennungsgesetzes des Bundes immer noch Unwissen sowie auch mangelnde Akzeptanz von ausländischen Qualifikationen gibt“, heißt es in der Erklärung des TBB abschließend.