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Erklärung des TBB-Vertreter*innenrats zur aktuellen Lage

Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) ist ein gemeinnütziger, überparteilicher, überkonfessioneller, demokratischer Dachverband, der sich seit über 30 Jahren für die rechtliche, soziale und politische Gleichstellung und -behandlung von Menschen mit eigener oder familiärer Migrationserfahrung sowie für das friedliche Zusammenleben und solidarische Zusammenwirken aller Menschen in Berlin und bundesweit einsetzt.

Gemäß Satzung äußert sich der TBB nicht zu Entwicklungen in der Türkei und in anderen Ländern. Fokus der Arbeit ist Migrations- und Partizipationspolitik. Seit vielen Jahren setzt sich der TBB gegen Rassismus, Diskriminierung, Antisemitismus, Rechtsextremismus und jeglichen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ein.

Aus aktuellem Anlass hat der Vertreter*innenrat des TBB in seiner vierteljährlich stattfindenden Sitzung am 07. November 2023 folgende Erklärung einstimmig verabschiedet:

Antisemitismus – egal aus welcher Richtung ist aufs Schärfste zu verurteilen! Und zwar: Ohne Wenn und Aber!

Kritik an der Politik Israels kann niemals eine Rechtfertigung dafür sein, Menschen jüdischen Glaubens anzufeinden und anzugreifen! Es darf nicht zugelassen werden, dass Jüdinnen und Juden sich unsicher fühlen und Angst haben. Es ist völlig inakzeptabel, dass Menschen wieder Angst haben, auf der Straße Hebräisch zu sprechen. Es darf nicht hingenommen werden, dass jüdische Einrichtungen geschändet und Häuser mit Davidsternen markiert werden.  

Das muss ein Ende haben! Wir stellen uns diesem entschieden entgegen!

Menschen jüdischen Glaubens gilt unsere uneingeschränkte Solidarität!

Schon seit Jahren hat Rassismus in unterschiedlichen Formen in der Bundesrepublik Hochkonjunktur. Zur Erinnerung: Rassismus ist kein Phänomen, das phasenweise in Erscheinung tritt. Rassismus ist ein tiefgehendes Problem, das in seinen unterschiedlichen Formen als Alltagsrassismus und strukturellem Rassismus permanent existiert. Rassismus wendet sich heutzutage gegen viele gesellschaftliche Gruppen. In den letzten Jahren werden zunehmend Moscheen, Muslime und als Muslime gelesene Menschen angegriffen. Leider findet dies kaum Aufmerksamkeit. Der aktuelle Konflikt im Nahen Osten wird teilweise zum Anlass genommen, um noch mehr gegen diese Gruppe zu hetzen.

In diesem Zusammenhang nehmen wir mit Bestürzung wahr, wie die Themen vermischt, pauschalisiert und nicht mehr differenziert angegangen werden. Wir beobachten mit Sorge, wie sehr die Diskussionen aus dem Ruder laufen und wie schwer es ist, eine sachliche Diskussion zu führen. Aus diesem Grund rufen wir alle zur Besonnenheit auf und betonen, dass Gewalt noch nie eine Lösung dargestellt hat. Unser Appell an alle: Krawalle und Gewalt lösen keine Probleme. Sie zerstören den Frieden, das Miteinander und die Gemeinsamkeiten. Die einzige Lösung ist die demokratische und friedliche Lösung!

Daher muss die Finanzierung von Präventions- und Aufklärungsarbeit zu Antisemitismus und (antimuslimischen) Rassismus insbesondere im Bildungsbereich nicht nur gesichert, sondern unbedingt nachhaltig ausgebaut werden.

Pressemitteilung: Bündnis Pass(t) uns allen – Mehrstaatigkeit für alle, aber dafür keinen deutschen Pass für arme Alleinerziehende, Behinderte und Staatenlose?

“Das Bundeskabinett hat die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes heute beschlossen. Es gibt zwar einige Verbesserungen wie z.B. dass nun auch nach fünf Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt werden kann und dass nun endlich die Mehrstaatlichkeit akzeptiert wird. Doch wir kritisieren, dass die deutsche Staatsbürgerschaft weiterhin vom Geldbeutel abhängig sein wird und dass immer noch an den Einbürgerungstests und den Deutschprüfungen festgehalten wird”, so Ayşe Demir, Vorstandssprecherin des Türkischen Bundes Berlin-Brandenburg (TBB). 

Gemeinsam mit 50 Organisationen aus dem ganzen Bundesgebiet wirkt der TBB seit Längerem in der Kampagne «Pass(t) und allen» für ein gerechtes Staatsangehörigkeits-, Einbürgerungs- und Wahlrecht mit.

Unten anstehend finden Sie die Pressemitteilung des Bündnisses.


Pressemitteilung: Bündnis Pass(t) uns allen – Mehrstaatigkeit für alle, aber dafür keinen deutschen Pass für arme Alleinerziehende, Behinderte und Staatenlose?

Mehrstaatigkeit für alle, aber dafür keinen deutschen Pass für arme Alleinerziehende, Behinderte und Staatenlose? – Der Kabinettsbeschluss zur Staatsangehörigkeitsreform enttäuscht durch Scheinbeteiligung der Zivilgesellschaft und geplante Verschärfungen

Berlin, 23. August 2023 – Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf des BMI zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts ohne substantielle Änderungen beschlossen. Während die Einführung der Mehrstaatigkeit und eine Verkürzung der Mindestaufenthaltsdauer vom Bündnis “Pass(t) uns allen” als ausdrücklich begrüßenswerte und positive Schritte für ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht gewertet werden, äußert es auch ernsthafte Bedenken bezüglich des Gesetzgebungsverfahrens und der geplanten Verschärfungen. Diese werden das erklärte Ziel, die niedrige Einbürgerungsquote in Deutschland zu erhöhen, konterkarieren.

Zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen wurden für eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf angefragt, doch keine der vorgeschlagenen Nachbesserungen wurde berücksichtigt. “Die Beteiligung der Zivilgesellschaft scheint lediglich pro forma erfolgt zu sein. Statt weitere diskriminierende Regelungen zu verabschieden, die Tausende Menschen von einer Einbürgerung und damit voller politischer und gesellschaftlicher Teilhabe dauerhaft ausschließen, sollte die Regierung bereits bestehende Einbürgerungshürden abschaffen. So darf Armut kein Grund dafür sein, eine Einbürgerung verwehrt zu bekommen. Aus eigener Erfahrung als sogenannte ‘Aussiedlerin’, die knapp ein Jahr nach ihrer Ankunft in Deutschland unbürokratisch eingebürgert wurde, weiß ich, dass eine andere Einbürgerungspraxis möglich und notwendig ist. Wir sollten aus positiven Beispielen wie diesen lernen. Das würde die Einbürgerungsbehörden massiv entlasten und zur Demokratisierung unserer Gesellschaft beitragen”, erklärt Olga Gerstenberger von With Wings and Roots e.V. 

Trotz konkreter Änderungsforderungen von zahlreichen sozialpolitisch & migrationsspezifischen Fachexpert*innen hält das Bundeskabinett mit dem heute verabschiedeten Beschluss an den wesentlichen Verschärfungen des innenministerial verfassten Gesetzesentwurfs fest. So werden arme Alleinerziehende und ihre Kinder; Renter*innen, deren Rente aufgestockt wird; Menschen mit Behinderungen und pflegende Angehörige sowie Studierende und Auszubildende in Zukunft von der Anspruchseinbürgerung ausgeschlossen. 

Auch wurden die neu hinzugefügten Prüfungen einbürgerungswilliger Personen beibehalten. Der Entwurf sieht vor, dass ein Mensch, der “antisemitisch, rassistisch, fremdenfeindlich oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen” verantwortet hat oder “durch sein Verhalten zeigt, dass er die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau missachtet” von der Einbürgerung ausgeschlossen wird. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Prüfungen führen zu einer Verlängerung der ohnehin schon langen Wartezeiten bis zur Einbürgerung und zu einer Überforderung von Sachbearbeiter*innen, die schon jetzt an der Kapazitätsgrenze arbeiten.Das birgt die Gefahr von noch mehr Willkür und der Zunahme von institutionellem Rassismus durch rassistische und kulturalisierende Zuschreibungen, insbesondere für muslimische Menschen und für die, die für muslimisch gehalten werden. Sie sind ja mit solchen vermeintlich neutralen Formulierungen gemeint. Hier werden Millionen Menschen unter Generalverdacht gestellt, sagt Koray Yılmaz-Günay vom Berliner Migrationsrat, einer Dachorganisation von fast 90 Migrant*innen-Organisationen.

Trotz anderslautender Beteuerungen wird im Gesetzesentwurf die Situation von Staatenlosen und langjährig Geduldeten nach wie vor nicht berücksichtigt. “Die Tatsache, dass Staatenlose im aktuellen Gesetzesentwurf immer noch nicht berücksichtigt werden, ist inakzeptabel. Seit Jahrzehnten wurden die Rechte staatenloser Menschen in Deutschland fast vollständig ignoriert. Als Organisation sind wir bisher davon ausgegangen, dass der Grund für diesen unzureichenden Umgang mit Staatenlosigkeit das allgemeine Unwissen in Politik und Gesellschaft ist. Nun stellt sich aber die Frage, ob es sich tatsächlich um Unwissenheit oder vielmehr um die bewusste Missachtung und Diskriminierung staatenloser Menschen in Deutschland handelt. Wir sind nach wie vor bereit für und hoffen auf eine kollaborative und konstruktive Zusammenarbeit mit der Regierung, um eine nachhaltige Lösung für die Integration staatenloser Menschen in Deutschland zu finden”, kommentiert Christiana Bukalo, Erste Vorsitzende von Statefree e.V.

Das Bündnis “Pass(t) uns allen” fordert, die historische Gelegenheit zu nutzen, das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht umfassend zu modernisieren, das Gesetz im parlamentarischen Verfahren nachzubessern und an die Realitäten einer vielfältigen und demokratischen Migrationsgesellschaft anzupassen. Dass in der Bundesrepublik lebende Menschen weiterhin von fundamentalen Indikatoren eines demokratischen Staates, wie dem Wahlrecht, ausgeschlossen bleiben sollen, ist nicht hinnehmbar.

Stellungnahme zum Gesetzesentwurf des BMI: https://passtunsallen.de/stellungnahme-zum-referentinnen-entwurf-des-bundesministeriums-des-innern-und-fuer-heimat-zum-entwurf-eines-gesetzes-zur-modernisierung-des-staatsangehoerigkeitsrechts/

Online-Pressekonferenz zum Gesetzesentwurf des BMI: https://www.youtube.com/watch?v=FnxysMZfDv4

Über  das Bündnis: 

Das Bündnis “Pass(t) uns allen” besteht aus über 50 migrantischen und rassismuskritischen Interessenvertretungen und Selbstorganisationen bundesweit, die sich für ein gerechtes Staatsbürgerschafts-, Einbürgerungs- und Wahlrecht einsetzen. https://passtunsallen.de 

Pressekontakt:

Miman Jasarovski: E-mail: miman@withwingsandroots.com und telefonisch unter: 0157/54158750 

Olga Gerstenberger:  E-mail: olga@withwingsandroots.com und telefonisch unter: 0176/72775478

Christiana Bukalo: christiana@statefree.world

Magdalena Benavente: magdalena.benavente@migrationsrat.de und telefonisch unter: 030/61658755


Hier finden Sie eine Pressemappe mit weiteren Pressekontakten und Statements von Vertreter*innen des Bündnisses.

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Pressemitteilung: AGG-Reform Jetzt!

Der FDP-Minister Buschmann muss seine Hausaufgaben machen! Der TBB unterstützt Atamans Grundlagenpapier zur AGG-Reform und verurteilt die beschämenden Angriffe auf sie aufs Schärfste!

Der Türkische Bund Berlin Brandenburg (TBB) begrüßt es ausdrücklich, dass in die Debatte über die geplante AGG-Reform nun endlich etwas Bewegung kommt und das Thema eine breitere Öffentlichkeit erreicht. „Das haben wir dem Grundlagenpapier der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung zu verdanken, welches der TBB ausdrücklich unterstützt“, heißt es in der Erklärung des TBB.

In dem aktuellen Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP sei festgehalten, dass die AGG novelliert wird. Dort werde die Schließung der Schutzlücken, die Verbesserung des Rechtsschutzes sowie die Ausweitung des Anwendungsbereichs vereinbart, so der TBB.

„Die Gesetzesnovelle muss federführend von dem Bundesjustizminister Buschmann (FDP) ausgearbeitet werden. Das Bundesjustizministerium hüllt sich jedoch seit zwei Jahren beharrlich in Schweigen und verzögert den Prozess offensichtlich bewusst. Durchschaubar ist die Absicht, das Vorhaben, das der FDP ein Dorn im Auge ist, über die Legislaturperiode hinauszuzögern und damit zu begraben. Nun kommt das Grundlagenpapier von Ataman der FDP in die Quere. Der Aufschrei der Reformgegner ist nun laut, jedoch substanzlos.

Die Kritik an das Grundlagenpapier erinnere stark an die Diskussion im Vorfeld der Verabschiedung des AGG und sei nicht haltbar. An dieser Stelle seien nur zwei Aspekte herausgegriffen:

  • Die vorgeschlagene verstärkte Beweislasterleichterung ist keineswegs neu, sie wird in vergleichbaren Rechtsgebieten angewendet und absolut für einen effektiven Diskriminierungsschutz notwendig. Die Aufregung ist nicht verständlich, denn im Endeffekt entscheidet immer das Gericht. Im Übrigen gilt im AGG nicht die Unschuldsvermutung wie im Strafrecht. Dies scheinen manche Kritiker nicht zu wissen.
  • Auch die Kritik, die Novelle wird zur Erpressung Tür und Tor öffnen und einer Klagewelle führen ist nicht haltbar. Mit derselben Argumentation wurde auch die Verabschiedung des AGG lautstark kritisiert. Die Befürchtungen sind nie eingetreten. Vielmehr haben wir hier mit der Angst der Kritiker zu tun, dass ihr diskriminierendes Verhalten einfacher sanktioniert wird. Das Verbandsklagerecht und die Prozessstandschaft werden die Betroffenen entlasten und zu einem besseren Diskriminierungsschutz führen.

Die u.a. unsachgemäße und personalisierende Kritik hat zu einem beschämenden Shitstorm gegen die Reform und gegen Ataman persönlich geführt. Der TBB verurteilt das z.T. rassistische Verhalten vieler Reformgegner im Netz und spricht seine uneingeschränkte Solidarität mit Ferda Ataman aus.

Der TBB fordert die Bundesregierung, und dort insbesondere die SPD und Die Grünen auf, die AGG-Reform nicht zum üblichen Politspielchen verkommen zu lassen. Das Thema eignet sich nicht für Politdeals. Wir erwarten gerade von der SPD und den Grünen klare Kante zu zeigen und die Reform durchzusetzen. Das von der FDP geführte Justizministerium muss endlich seine Hausaufgaben machen und einen Gesetzentwurf zur Novelle des AGG vorlegen.

Die Zivilgesellschaft hat in einem Bündnis von etwa 100 Organisationen / Verbänden nach intensiven Diskussionen ihre detaillierten und begründeten Vorschläge zur AGG-Reform vorgelegt. Der TBB war Teil dieses Bündnisses. https://agg-reform.jetzt/

Nun ist endlich die Bundesregierung dran!

Der TBB führt seit 20 Jahren Antidiskriminierungsprojekte durch und ist eine der führenden zivilgesellschaftlichen Organisationen in diesem Feld. Die fachliche Stellungnahme und die Forderungen der Antidiskriminierungsprojekte des TBB zur AGG-Reform finden Sie unter diesem Link.

TBB fordert erneut konsequente und vermehrte Anstrengungen zur Bekämpfung von Rassismus: Wenn nicht jetzt, wann dann?!

Pressemitteilung, 04.07.2023

„Schon seit Jahren haben Rassismus und rassistische Gewalt in der Bundesrepublik Hochkonjunktur. Diese erschreckende Entwicklung spiegelt sich auch in unserer täglichen Arbeit wider. Zunehmend kommen Menschen in unsere Beratung, die nicht nur nachts, auch tagsüber Angst haben, unterwegs zu sein, die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen und von Rassismus in den Behörden berichten“, erklärte Ayşe Demir, Vorstandssprecherin des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg (TBB).

Der immer stärker werdende Rechtsruck sei in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens sichtbar geworden, was zunehmend zu Ängsten und Frustration bei von Diskriminierung und Rassismus betroffenen Menschen führe.

„Aus diesem Grund möchten wir nochmals unterstreichen, dass wir keine leeren Lippenbekenntnisse mehr dulden, sondern Taten sehen möchten. Die Politik soll endlich – ohne Wenn und Aber – Rassismus beim Namen nennen und unmissverständlich verurteilen. Wir fordern, dass endlich verstanden wird, dass rassistische Ressentiments und die Verschiebung der Grenzen des salonfähig Sagbaren in Politik und Gesellschaft die Grundlage für rassistische Übergriffe bilden und dass Rassismus nicht erst dann ein Problem ist, wenn Rassist*innen zu Gewalt greifen“, so Demir.

Mittlerweile sollte bei allen Vertreter*innen der demokratischen Parteien auch angekommen sein, dass jegliche Versuche, die AfD rechts zu überholen, nur dieser menschenverachtenden Gesinnung nutzt. Ihre Wähler*innen werden damit darin bestärkt, das Original zu wählen.

Die Möglichkeit der politischen Teilhabe insbesondere der von Rassismus betroffenen Gruppen sei die beste Antwort auf den stärker werdenden Rechtsruck. „Politische Entscheidungsträger*innen müssen das aktive und passive Wahlrecht für Alle einräumen und ihnen damit die längst überfällige Möglichkeit geben, den Bezirk, das Bundesland und Land, in dem sie leben, Steuern zahlen und in dem ihre Kinder zur Schule gehen, politisch mitzugestalten“, so Demir weiter.

Rassismus weise in der Bundesrepublik eine Kontinuität auf, die sich schon seit Jahren und Jahrzehnten fortsetze. Dies könne nur aufgebrochen werden, wenn der Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung ein fester Bestandteil unseres Alltags werde und die Politik endlich eine breitere und konsequente Auseinandersetzung mit rassistischen und rechtsextremen Einstellungen in den Behörden und in der Gesellschaft unternehme. Dazu gehöre auch die Sicherstellung und der Ausbau der Finanzierung der Antidiskriminierungs- und Antirassismusarbeit auf Landes- und Bundesebene, so Demir abschließend.

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Pressemitteilung: Zur Novellierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

23.06.2023

Im Deutschen Bundestag wurde heute die Novellierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes beschlossen.

Dazu erklärte Ayşe Demir, Vorstandssprecherin des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg (TBB): „Wir begrüßen den Beschluss des deutschen Bundestags und hoffen, dass die in der Novelle des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes festgehaltenen Änderungen unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes in der Verwaltungspraxis Anwendung finden und Prozesse nicht durch fehlende Personalressourcen verzögert werden.“

„Dem sukzessive zunehmenden Fachkräftemangel kann nur durch die Zuwanderung von ausländischen Fachkräften Abhilfe geschaffen werden. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz von März 2020 war ein wichtiger Schritt auf diesem Weg. Mit der Novelle des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes kann die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten nun endlich weiter erleichtert werden“, so Demir weiter.

Der TBB begrüßt mitunter, dass entsprechend der sog. Fachkräftesäule künftig jede Fachkraft einer qualifizierten Beschäftigung nachgehen kann und die Gehaltsschwelle für die Blaue Karte EU gesenkt wird.

Entsprechend der sog. Erfahrungssäule soll zudem künftig die Einwanderung von Drittstaatsangehörigen mit mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einem im Herkunftsland staatlich anerkannten mindestens zweijährigen Berufsabschluss möglich sein, sog. 2+2 Regelung. Mit dieser Regelung setze Deutschland ein Zeichen in Richtung Wertschätzung und Anerkennung ausländischer Qualifikationen. Maßstab sei demnach nicht mehr die defizitorientierte Herangehensweise bzgl. der Vergleichbarkeit mit einem deutschen Referenzberuf. Es sei nunmehr ausreichend, dass es sich um einem im Herkunftsland staatlich anerkannten Abschluss handelt. Auch sehr begrüßenswert sei der Verzicht auf die formale Anerkennung bei nicht reglementierten Berufen, so Demir weiter.

Dass diese Regelung zudem auch für Asylbewerber*innen gelten wird, sei ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung. So könne u.a. die Grundlage für eine gelungene Partizipation geschaffen werden.

„Wir möchten jedoch gleichzeitig zu bedenken geben, dass diese Regelungen und Erleichterungen nicht dazu führen dürfen, dass Arbeitgeber*innen diese Qualifikationen als nicht äquivalent für die zu bekleidende Stelle einstufen und diese gesetzlichen Erleichterungen für die qualifizierte Zuwanderung von Fachkräften als Instrument für kostengünstigere Arbeitskräfte als im Inland ausnutzen. Dies müsse unbedingt verhindert und eine faire Vergütung durch entsprechende Maßnahmen und Kontrollen sichergestellt werden, so Ayşe Demir abschließend.

SVR-Studie stützt unsere Erkenntnisse – Weiterhin Ausbeutung von „Ausländischen“ Arbeitskräften

Pressemitteilung, 08.06.2023

Laut der jüngst veröffentlichten Studie des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) seien Arbeitskräfte mit Migrationshintergrund im Niedriglohnsektor überrepräsentiert und werden verstärkt um ihre Rechte gebracht.

Dazu erklärte Ayşe Demir, Vorstandssprecherin des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg (TBB): „Die Erkenntnisse der SVR-Studie stützen unsere Beobachtungen und insbesondere Aussagen von Beratungssuchenden. Deshalb sind die Ergebnisse der Studie keine Überraschung für den TBB. Für Arbeitskräfte mit Migrationshintergrund besteht auch nach fast 70 Jahren Arbeitsmigration das Risiko, dass sie z.B. um ihren fairen Lohn gebracht werden und damit ausgebeutet werden.“

Oft fehle es an Sprachkenntnissen und an Netzwerken, um die Rechte geltend zu machen. Das führe dazu, dass diese Arbeitskräfte gezwungen seien, jahrelang in prekären Arbeitsverhältnissen zu arbeiten, so Demir.

„Die Stellung am Arbeitsmarkt beeinflusst den sozialen Status. Ein ausreichendes Einkommen ermöglicht eine eigenständige Lebensplanung und gesellschaftliche Teilhabe und erhöht die Wertschätzung im familiären und gesellschaftlichen Umfeld. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Partizipation ist damit auch eine gelungene Teilhabe am Erwerbsleben“, so Demir weiter.

Die kostenlosen und mehrsprachigen Beratungsangebote in arbeitsrechtlichen Fragen müssten stärker ausgebaut werden. Denn nur wenn Arbeitskräfte über ihre Rechte informiert sind, hätten sie die Möglichkeit gegen die Ausbeutung auch rechtlich vorzugehen.

„Der TBB unterstützt zudem die Handlungsempfehlungen des SVR, dass die Umsetzung der geltenden Regeln zum Arbeitnehmer*innenschutz stärker kontrolliert werden. Insbesondere die Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen muss vereinheitlicht werden. Denn aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass es erhebliche Unterschiede im Anerkennungsverfahren zwischen EU-Abschlüssen und Abschlüssen aus Drittstaaten gibt, was oft zu Frustration und Resignation bei den betroffenen Ratsuchenden führt. Auch non-formal erworbene berufliche Qualifikationen müssen Anerkennung finden. Denn so hätten Arbeitskräfte die Chance, eine ihrer Qualifikation angemessene Beschäftigung zu finden. Ferner bedarf es mehr Aufklärung, weil bei Arbeitgeber*innen auch nach elf Jahren seit Einführung des Anerkennungsgesetzes des Bundes immer noch Unwissen sowie auch mangelnde Akzeptanz von ausländischen Qualifikationen gibt“, heißt es in der Erklärung des TBB abschließend.

Pressemitteilung: 30 Jahre rassistischer Brandanschlag Solingen: Wo stehen wir heute?26.05.2023

Pressemitteilung, 26.05.2023

30 Jahre rassistischer Brandanschlag Solingen: Wo stehen wir heute?

Vor 30 Jahren, am 29. Mai 1993 starben bei dem feigen rassistischen Brandanschlag in Solingen fünf Menschen: Saime Genç (4 Jahre), Hülya Genç (9 Jahre), Gülüstan Öztürk (12 Jahre), Hatice Genç (18 Jahre) und Gürsün İnce (27 Jahre). Weitere Familienmitglieder wurden schwer verletzt.

Fünf Menschen wurden aus dem Leben gerissen, ihre Familien zerstört, belastet und traumatisiert.

Anlässlich des 30. Jahrestages des rassistischen Mordanschlags von Solingen forderte der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) erneut konsequente und vermehrte Anstrengungen zur Bekämpfung von rassistischen und menschenverachtenden Einstellungen sowohl in der Gesellschaft als auch in den Behörden.

„Viel zu lange wurde behauptet, dass rassistische Verbrechen „Ausreißer“ oder „Taten von Einzeltätern“ seien. Spätestens seit der Aufdeckung der Morde des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) sollte auch bei einem großen Teil der Gesellschaft die Erkenntnis angekommen sein, dass Rassismus eine Kontinuität aufweist, die sich schon seit Jahren und Jahrzehnten fortsetzt“, erklärte Ayşe Demir, Vorstandssprecherin des TBB

„30 Jahre nach den Anschlägen von Mölln und Solingen haben nun wir die erschreckende Situation, dass tagtäglich Menschen aus rassistischen Motiven angegriffen werden,“ so Demir weiter.

Zunehmend kommen Menschen in unsere Beratung, die Angst haben, nachts unterwegs zu sein, auch tagsüber die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen und von Rassismus in den Behörden berichten.

Es müsste mehr als alarmierend sein, dass rassistische Angriffe von einem großen Teil der Gesellschaft als Alltag akzeptiert und auch ignoriert werden. Und das noch Erschreckendere sei, dass die Politik nicht den Willen habe, rassistisch motivierte Verbrechen lückenlos aufzuklären.

„Deshalb fordern wir erneut und unermüdlich eine breitere und konsequente Auseinandersetzung mit rassistischen und rechtsextremen Einstellungen in den Behörden und in der Gesellschaft,“ so Demir abschließend.

Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg ist 30 Jahre nach dem rassistischen Gewaltakt in Solingen in Gedanken bei den Familien, Angehörigen und Freund*innen.

Der TBB macht auf IDAHOBITA* aufmerksam

IDAHOBITA* – Internationaler Tag gegen Homo-, Bi-, Inter-, Trans- und Asexuellenphobie


Am 17. Mai wird weltweit der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter-, Trans- und Asexuellenphobie begangen. “An diesem Tag macht auch TBB auf die Diskriminierung und Gewalt gegen lesbische, schwule, bi*, trans*, inter*, asexuelle und queere (LSBTIQA+) Menschen aufmerksam“ erklärte Erdem Zayimoğlu, Leitung des Projekt Meine Familie – Queers in der Migrationsgesellschaft.

Der IDAHOBITA* erinnert uns daran, dass Liebe und Vielfalt keine Grenzen kennen sollten. Es ist eine Gelegenheit, sich gemeinsam für die Akzeptanz und Gleichberechtigung aller sexuellen Orientierungen und Geschlechtsidentitäten einzusetzen.

Der 17. Mai wurde gewählt, um an den Tag im Jahr 1990 zu erinnern, an dem die Weltgesundheitsorganisation (WHO) beschloss, Homosexualität* aus ihrem Diagnoseschlüssel für psychische Störungen zu streichen. Dieser Schritt war ein Meilenstein auf dem Weg zur Anerkennung der Rechte und der Würde von LSBTQIA+-Menschen.

Obwohl in vielen Teilen der Welt Fortschritte erzielt wurden, sind anti-queere Diskriminierung und Gewalt immer noch weit verbreitet. LSBTIQA+-Menschen werden häufig mit Diskriminierung, Ausgrenzung, Mobbing und körperlicher Gewalt konfrontiert. Dieser Tag soll dazu dienen, Bewusstsein zu schaffen, Solidarität zu fördern und für die Rechte von LSBTIQA+-Menschen einzutreten.

Es gibt zahlreiche Veranstaltungen, Aktionen und Demonstrationen, die am 17. Mai stattfinden, um auf die Anliegen und Herausforderungen von LSBTIQA+-Menschen aufmerksam zu machen. Menschen weltweit setzen ein Zeichen gegen Queerphobie, um eine inklusive und gerechte Gesellschaft zu fördern.

Lasst uns am 17. Mai und jeden Tag gemeinsam Queerphobie bekämpfen und eine Welt schaffen, in der LSBTIQA+-Menschen frei von Diskriminierung und Gewalt leben können.

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Pressemitteilung: CDU-SPD-Koalitionsvereinbarung: Migrations- und antidiskriminierungspolitisch akzeptabel

05.04.2023

CDU-SPD-Koalitionsvereinbarung: Migrations- und antidiskriminierungspolitisch akzeptabel

Der Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) hat die migrationspolitischen Teile der Schwarz-Roten-Koalitionsvereinbarung begrüßt.

TBB-Sprecher Safter Çınar: „Der neue Senat führt die Politik der Vorgängersenate fort und erweitert diese sogar in einigen Punkten, dies ist zu begrüßen -insbesondere das Bekenntnis zu Berlin als ‚Stadt der Vielfalt‘.“

Zu begrüßen sei auch, dass die Koalitionsparteien den Rechtsextremismusderzeit als „die größte Gefahr für unsere Demokratie“ betrachten. Insbesondere müssten mögliche rechtsextremistische Tendenzen und Aktivitäten im Staatsdienst verfolgt und sanktioniert werden, so der TBB.

Nicht hinnehmbar sei die faktische Bestätigung/Weiterführung des „Racial Profiling“: Der Koalitionsvertrag erkläre die verhaltensbezogenen Kontrollen aufgrund kriminalistischer oder polizeilicher Erfahrungswerte ausdrücklich zulässig, verschleiert allerdings das Verbot der Racial Profiling hinter der diplomatischen Formulierung,“ die Kontrollen erfolgen unter Beobachtung der verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbote„.

„Hier sollten sich die Koalitionäre einer klaren und eindeutigen Sprache bedienen und das von Gerichten als unzulässig erklärte Racial Profiling ausdrücklich verbieten, so Çınar.

„Wir hoffen, dass die positiven Punkte der Vereinbarung auch zügig umgesetzt und unsere Vorschläge Berücksichtigung finden,“ sagte Çınar abschließend.


Zu den einzelnen Punkten der Koalitionsvereinbarung:

  • Stellenbedarfe der Integrationsbeauftragten-Bürosin den Bezirken: Der:die bezirklichen Integrationsbeauftragten müssen mit voller Stelle ausschließlich für diesen Bereich zuständig sein und mit entsprechender Zahl von Mitarbeiter:innen sowie Finanzen ausgestattet werden.
  • Islamisches Begräbnis: Sehr zu begrüßen ist die Absicht, Bestattungen unter 48 Stunden zu ermöglichen und neue Grabflächen für Muslime:Muslima zu schaffen.
  • Aufbau eines Migrationsmuseums und Dokumentationszentrums: Hier sollte unbedingt die Zusammenarbeit mit DOMiT – Dokumentationszentrum und Museum über die Migration in Deutschland gesucht werden.
  • Antidiskriminierung: Der TBB bietet seine Mitarbeit in der vorgesehenen Enquete-Kommission gegen Rassismus und Diskriminierung an.
  • Den TBB irritiert allerdings die erstaunlich kurze Abhandlung des Bereiches “Antidiskriminierung”. In der Zeit der beiden vorangegangenen Koalitionen wurde ein breites Netz von Antidiskriminierungsprojekten aufgebaut und gefördert sowie eine Gesamtstrategie der Antidiskriminierungsarbeit entwickelt. Wir vermissen in der vorliegenden Koalitionsvereinbarung ein eindeutiges Bekenntnis zu den Projekten und gehen davon aus, dass dies in den Haushaltsverhandlungen korrigiert wird.
  • Die Ombudsstelle für das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz muss personell und finanziell gestärkt werden, ebenso müssen die bezirklichen Antidiskriminierungsbeauftragten ausschließlich für diesen Bereich zuständig sein und mit entsprechender Zahl von Mitarbeiter:innen sowie Finanzen ausgestattet werden.
  • Der Ausbau der vorschulischen Sprachentwicklung gemäß der Sprachstandserhebung ist zu begrüßen. Hierzu ist ein entsprechendes Fortbildungsprogramm für Erzieher:innen und Lehrkräfte notwendig.
  • Die Stelle der/des Antidiskriminierungsbeauftragten bei der Senatsverwaltung für Bildung muss ausschließlich für diesen Bereich zuständig sein und mit entsprechender Zahl von Mitarbeiter:innen sowie Finanzen ausgestattet werden.
  • Sehr zu begrüßen ist die vorgesehene Förderung der Mehrsprachigkeit im erstsprachlichen Unterricht, der Ausbau der Herkunftssprache an Grundschulen um weitere Sprachen sowie die Fortführung in der Oberschule und deren Einbringung als 2.oder 3. Fremdsprache.
  • Zuwendungsrecht entbürokratisieren und vereinfachen: Sehr wichtiges und dringend notwendiges Ziel, insbesondere für NGOs.

Bei Antragsbetreuungen und Verwendungsnachweisprüfungen sollten die Möglichkeiten und Kapazitäten von Trägern berücksichtigt werden.

In dem Zusammenhang sind folgende Probleme der fehlenden Finanzierung trotz gesetzlicher Verpflichtungen klären:

Es gibt gesetzlich vorgeschriebene Ausgaben, die durch die Zuwendungen nicht gedeckt sind. Das führt dazu, dass viele Zuwendungsempfänger deshalb dem nicht folgen und Gefahr laufen, sanktioniert zu werden:

  • Datenschutzbeauftragte/r
  • Brandschutzhelferschulung
  • Erste Hilfe Schulung
  • Arbeitssicherheitsbeauftragte:rschulung
  • Betriebsarzt/-ärztin
  • Prüfung ortveränderlicher Betriebsmittel (gem. DGOV 3 müssen alle 2 Jahre Elektrogeräte geprüft werden)
  • (mehrere) Feuerlöscher
  • Betriebsrat: Laut Betriebsverfassungsgesetz muss in Betrieben mit mindestens 5 Beschäftigten ein Betriebsrat gewählt werden (ab 20 Beschäftigten 3 Personen). Die Betriebsratsarbeit gilt als Arbeitszeit, d.h. diese Zeit fehlt insbesondere bei Beratungstätigkeiten. Dies muss bei der Prüfung von Beratungszahlen berücksichtigt werden.
  • AGG-Beauftragte: Arbeitgeber:innen müssen eine Beschwerdestelle oder auch AGG-Beauftragte gemäß § 13 AGG benennen. Gilt als Arbeitszeit, d.h. insbesondere fehlt diese Zeit bei Beratungstätigkeiten. Dies muss bei der Prüfung von Beratungszahlen berücksichtigt werden.
  • Es muss gewährleitet werden, dass Tariferhöhungen in voller Höhe vom Zuwendungsgeber übernommen werden.
  • Erarbeitung eines Landesdemokratiefördergesetzes im Dialog mit zivilgesellschaftlichen Akteuren: Hier wird eine langjährige Forderung des TBB und anderer NGOs aufgegriffen, nämlich die strukturelle Förderung von migrantischen Verbänden.

Politisch relevante migrantische Organisationen müssen „strukturell“ gefördert werden, d.h. für diese Organisationen erhalten – projektunabhängig und langfristig finanziert – jeweils volle Stellen:

  • Geschäftsführung
  • Geschäftsführungsassistenz
  • Verwaltungskraft. 

Der TBB begrüßt die Wertschätzung, die die Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt im Kapitel „Mieten und Wohnen“ genießt.

  • Der TBB spricht sich gegen jedwede Überlegungen und Maßnahmen aus, die die Änderung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in den migrantisch geprägten Gebieten mit wohnungspolitischen Instrumenten zum Ziel haben können.
  • Die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) unabhängig von der Dauer des Aufenthaltsstatus begrüßen wir und fordern eine schnelle Umsetzung.
  • Bedarf qualifizierten Fachkräften/Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse: Die im Koalitionsvertrag geplanten Maßnahmen wie die Schaffung von Anreizen für alle Mangelberufe im öffentlichen Dienst, insbesondere im IT-Bereich, die Entbürokratisierung und Beschleunigung der Anerkennung ausländischer Abschlüsse sowie die Möglichkeit des Quereinstiegs für Ein-Fach-Lehrkräfte, die Einrichtung eines interdisziplinäres Welcome Center für internationale Fachkräfte als „One Stop Agency“ sind gute Ansätze zur Steigerung der Attraktivität Berlins für Fachkräfte aus dem Ausland.

In diesem Kontext müssen bspw. neben der Beschleunigung der Verfahren der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen auch entsprechende Begleitstrukturen geschaffen bzw. weiter ausgebaut werden, wie bspw. der gemäß §19 BQFG Berlin verankerte Beratungsanspruch.

Ferner sollten im Sinne einer schnelleren Abwicklung von Verfahren und der Kostenreduzierung nur unverzichtbare Unterlagen gefordert und auf bestimmte Anforderungen verzichtet werden.

  • Der TBB, selber Träger von FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr), begrüßt die Absicht, FSJ für alle jungen Menschen gleichermaßen zu öffnen und die finanzielle Gleichstellung der Freiwilligendienste aller Themenbereiche zu prüfen sowie gegenüber dem Bund wird sich dafür einzusetzen, dass die Zahl der Einsatzplätze bei den Freiwilligendiensten ausgebaut wird.

Pressemitteilung: Ein Jahr nach Kriegsbeginn in der Ukraine – Zivilgesellschaftliches Bündnis fordert gleiches Recht für alle Geflüchteten


Deutschland, 02. März 2023

Am 24. Februar jährte sich der russische Angriffskrieg. Am 4. März 2022 wurde zum ersten Mal der vorübergehende Schutz vom Europäischen Rat aktiviert. Mehr als eine Million geflüchtete Menschen aus diesem Krieg wurden mittlerweile in Deutschland registriert – Ukrainische Staatsangehörige und Menschen aus anderen Staaten, die ihren Lebensmittelpunkt in der Ukraine hatten.

Nach wie vor besteht dringender Handlungsbedarf, was die Situation zahlreicher Drittstaatsangehöriger und Staatenloser aus der Ukraine in Deutschland angeht.

Derzeit befinden sich in Deutschland etwa 38.000 Geflüchtete aus der Ukraine ohne ukrainischen Pass. Da sie nicht wie ukrainische Staatsangehörige pauschal von der Anwendung der EU-Richtlinie 2001/55/ EG zum vorübergehenden Schutz profitieren, die in Deutschland mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 AufenthG für zwei Jahre für zwei Jahre einhergeht, sind viele Menschen jetzt schon von Abschiebung bedroht, bei anderen laufen bald Fiktionsbescheinigungen aus. Obwohl sie vor demselben Krieg wie ukrainische Staatsangehörige geflohen sind und Schutz suchen, ist ihre derzeitige Situation von Unsicherheit, Diskriminierung und Willkür geprägt.

Die Auslegung und Umsetzung der EU-Richtlinie unterscheidet sich je nach Bundesland. Viele Betroffene sind einer absoluten Willkür bei den Entscheidungen der einzelnen Ausländerbehörden und Sachbearbeiter*innen ausgesetzt. Der Ermessensspielraum der Behörden wird nur sehr selten zu Gunsten der Betroffenen genutzt. Dies hat zur Folge, dass die Erwerbstätigkeit in manchen Bundesländern gänzlich untersagt ist, anderenorts eine Ausreiseaufforderung nach der anderen eingeht.

Während Entwicklungsministerin Schulze und Arbeitsminister Heil in Ghana und Bundeskanzler Scholz in Indien versuchen, Fachkräfte anzuwerben, sollen hochqualifizierte Menschen ohne ukrainischen Pass, die sich aufgrund des Krieges in der Ukraine seit einem Jahr in Deutschland befinden, ausgewiesen werden. Diese Willkür muss ein Ende haben.

1)  Das zivilgesellschaftliche Bündnis fordert konkrete, langfristige und einheitliche aufenthaltsrechtliche Lösungen für alle geflüchteten Menschen aus der Ukraine

Das Bündnis fordert die Bundesregierung auf:

  • Die EU-Richtlinie über den vorübergehenden Schutz – breit und bundesweit – einheitlich anzuwenden. Die Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 AufenthG ist für alle Menschen zu erteilen, die in der Ukraine ihren Lebensmittelpunkt hatten. Hierbei sollte anerkannt werden, dass der Beginn eines Studiums auch dazu zählt. Viele Familien haben ihre gesamten finanziellen Mittel ausgeschöpft, um in die Zukunft ihrer Kinder zu investieren. Andere haben alles in ihren Herkunftsländern aufgegeben, um sich in der Ukraine ein Leben aufzubauen. Dies ist von der Bundesregierung in der Umsetzung zu berücksichtigen sowie klar, öffentlich und transparent zu kommunizieren.
  • Aufenthaltstitel nach §24 AufenthG auszustellen, um nicht-ukrainischen Staatsangehörigen den Zugang zu Integrationsmaßnahmen zu ermöglichen. Sie bekommen somit die Möglichkeit, die Voraussetzungen für andere Aufenthaltserlaubnisse nach dem vorübergehenden Schutz zu erfüllen, sich gegebenenfalls an Universitäten zu immatrikulieren, um ihr Studium fortzusetzen oder sich um eine Ausbildung oder Arbeit zu bemühen. Bereits abgelaufene Fiktionsbescheinigungen müssen bis dahin rückwirkend verlängert werden.
  • Die Beweisanforderungen bei Anträgen auf eine Aufenthaltserlaubnis den entsprechenden Umständen der aktuellen Situation anzupassen.

Vor dem Hintergrund, dass viele Menschen derzeit nicht die notwendigen Dokumente aus der Ukraine bzw. deren Auslandsvertretungen beschaffen können, muss eine alternative Glaubhaftmachung – z.B. über eine Eidestattliche Versicherung – beim Beleg von Familienbindungen, Immatrikulationen an Universitäten in der Ukraine oder dem Wohnsitz dort, ermöglicht werden. nie über den vorübergehen- den Schutz – breit und bundesweit – einheitlich anzuwenden.

Die Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 AufenthG ist für alle Menschen zu erteilen, die in der Ukraine ihren Lebensmittelpunkt hatten.

Hierbei sollte anerkannt werden, dass der Beginn eines Studiums auch dazu zählt. Viele Familien haben ihre gesamten finanziellen Mittel ausgeschöpft, um in die Zukunft ihrer Kinder zu investieren. Andere haben alles in ihren Herkunftsländern aufgegeben, um sich in der Ukraine ein Leben aufzu- bauen. Dies ist von der Bundesregierung in der Umsetzung zu berücksichtigen sowie klar, öffentlich und transparent zu kommunizieren.

  • Aufenthaltstitel nach §24 AufenthG auszustellen, um nicht-ukrainischen Staatsangehörigen den Zugang zu Integrationsmaßnahmen zu ermöglichen.

Sie bekommen somit die Möglichkeit, die Voraussetzungen für andere Aufenthaltserlaubnisse nach dem vorübergehenden Schutz zu erfüllen, sich gegebenenfalls an Universitäten zu immatrikulieren, um ihr Studium fortzusetzen oder sich um eine Ausbildung oder Arbeit zu bemühen. Bereits abgelaufene Fiktionsbescheinigungen müssen bis dahin rückwirkend verlängert werden.

  • Die Beweisanforderungen bei Anträgen auf eine Aufenthaltserlaubnis den entsprechenden Umständen der aktuellen Situation anzupassen.

Vor dem Hintergrund, dass viele Menschen derzeit nicht die notwendigen Dokumente aus der Ukraine bzw. deren Auslandsvertretungen beschaffen können, muss eine alternative Glaubhaftmachung – z.B. über eine Eidestattliche Versicherung – beim Beleg von Familienbindungen, Immatrikulationen an Universitäten in der Ukraine oder dem Wohnsitz dort, ermöglicht werden.

2) Den Zugang zu Deutsch- und Integrationskursen für alle Personen zu ermöglichen, die einen Antrag auf vorübergehenden Schutz gestellt haben.

  • Den Zugang zum Arbeitsmarkt für alle Menschen, die einen Antrag auf vorübergehenden Schutz gestellt haben, gleichermaßen zu gewährleisten.

Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist Bestandteil der EU-Richtlinie über den vorübergehenden Schutz und eine wichtige Voraussetzung für Teilhabe und Aufbau der für einen anschließenden Aufenthaltstitel nötigen finanziellen Ressourcen.

Manche Bundesländer erteilen Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine Fiktionsbescheinigungen mit dem Satz “Erwerbstätigkeit nicht erlaubt”. Die Ausländerbehörden müssen bundesweit einheitlich den Zugang zum Arbeitsmarkt durch Ausstellung von Fiktionsbescheinigungen nach §24 AufenthG mit Erlaubnis der Erwerbstätigkeit ermöglichen, ungeachtet des vermuteten Ausgangs einer Antragsstellung auf vorübergehenden Schutz.

• Den Zugang zur Aufenthaltsgenehmigung zum Zweck des Studiums (§16b AufenthG) im Anschluss an den §24 AufenthG und durch geringere Anforderungen an finanzielle Mittel zu vereinfachen.

Ein Studium in Deutschland ist für ausländische Studierende aus Nicht-EU-Staaten nur mit enormen finanziellen Ressourcen möglich. Auch, um dem großen Fachkräftemangel in Deutschland entgegenzuwirken, sollte der Zugang zum Studium über geringere Anforderungen an die Aufenthaltserlaubnis und mehr verfügbare Stipendien vereinfacht werden. Auch eine Finanzierung des Studiums durch eigene Arbeit muss einheitlich und überall ermöglicht werden.

  • Bei unvorhergesehenen Ereignissen im Herkunftsland muss es möglich sein, dass auch während eines Aufenthalts nach §16b AufenthG und anderen Paragraphen Betroffene individuelle Grün- de für eine nicht-sichere und/oder nicht-dauerhafte Rückkehr ins Herkunftsland oder die Herkunftsregion erneut prüfen lassen können.

3)  Die Bundesregierung muss sich für den Schutz von Drittstaatsangehörigen in der gesamten EU einsetzen.

Das zivilgesellschaftliche Bündnis fordert die Bundesregierung auf, sich einzusetzen für:

  • Eine sichere Einreise ohne Diskriminierung für alle Menschen, die aufgrund des russischen Angriffskriegs in der Ukraine fliehen bzw. weiterfliehen müssen – ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit. Auch Personen, die sich nicht ausreichend ausweisen können oder keinen biometrischen Reisepass haben, muss unter reduzierten Beweisanforderungen eine Einreise in das EU-Gebiet ermöglicht werden.
  • Die diskriminierungsfreie Weiterreise innerhalb der EU. Auch innerhalb der EU müssen gemäß der EU-Richtlinie 2001/55/EG Menschen aus der Ukraine unabhängig von ihrem Reisepass weiter- reisen dürfen.
  • Eine weit gefasste Anwendung der Richtlinie zum vorübergehenden Schutz, in der alle Menschen, die bei Kriegsausbruch ihren Wohnsitz in der Ukraine hatten, Berücksichtigung finden. Die umgehende Beteiligung u.g. zivilgesellschaftlicher Unterstützungsorganisationen in den Arbeits- gruppen auf EU-, Bundes-, Landes- und Kommunaler Ebene für die Umsetzung der EU-Richtlinie 2001/55/EG zum vorübergehenden Schutz. Die Verlängerung der Anwendung des vorübergehenden Schutzes aufgrund des Kriegs in der Ukraine bis 2025.

Im Namen aller unterzeichnenden Organisationen

  • Asmara`s World e.V.
  • CommUnities Support for BIPoC Refugees from Ukraine (CUSBU)
  • BiPoC Ukraine & Friends in Germany
  • ifak – institut für angewandte kulturforschung e.V.
  • Münchner Flüchtlingsrat e.V.
  • PRO ASYL e.V.
  • Migrationsrat e.V.
  • Each One Teach One (EOTO) e.V.
  • Noir United International
  • ISD Berlin e.V.
  • Dachverband Migrant*innenorganisationen in Ostdeutschland e.V. (DaMOst)
  • moveGLOBAL e. V.
  • ReachOut Berlin Tubman Network Flüchtlingsrat Berlin e.V.
  • Bellevue di Monaco eG
  • Morgen e.V.
  • Legal Cafe Stuttgart Arbeitskreis Asyl Stuttgart e.V.
  • Collectif James Baldwin
  • Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
  • Bridges over Borders e.V.
  • Flüchtlingsrat Hamburg e.V.
  • Bayerischer Flüchtlingsrat e.V.
  • Ayeessi e.V.
  • Nigerian Community Bavaria e.V. Flüchtlingsrat Brandenburg e.V.
  • Arbeitskreis Panfrikanismus München e.V.
  • Noirsociety
  • EineWeltHaus München e.V. Flüchtlingsrat Bremen e.V. Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
  • Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz e.V.
  • Halima Aktiv für Afrika e.V.
  • Migration macht Gesellschaft e.V. Rechtshilfe München e.V.
  • Saarländischer Flüchtlingsrat e.V. Flüchtlingsrat Thüringen e.V.
  • Kunstzentrat e.V.
  • Hessischer Flüchtlingsrat e.V.
  • Nord Süd Forum München e.V.
  • Verein iranischer Flüchtlinge in Berlin e.V.
  • Babel e.V.
  • Kurdisches Zentrum e.V.
  • Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V. Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
  • Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V. Yaar e.V.
  • Theater X
  • Türkischer Bund Berlin-Brandenburg
  • xart splitta e.V.
  • Amaro Foro e.V.
  • südost Europa Kultur e.V.
  • Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migrant_innen e.V.
  • BeyondEvacuation
  • Leave no one behind
  • manifold
  • Seebrücke

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