Jetzt zählt vor allem: Schutz, Unterstützung und Gerechtigkeit!

Die aktuellen Berichte über die mutmaßliche Tat in einem Jugendclub in Berlin-Neukölln erschüttern zutiefst. Sollte sich bestätigen, dass eine Minderjährige Opfer schwerster Gewalt wurde, ist das ein unfassbares Verbrechen, das lückenlos aufgeklärt und konsequent bestraft werden muss.

Ebenso schwer wiegen die Vorwürfe gegen Verantwortliche in Einrichtungen, die eigentlich dem Schutz junger Menschen dienen. Falls Hinweise bewusst nicht weitergegeben oder Taten vertuscht wurden, wäre das ein eklatanter Vertrauensbruch und darf keinerlei Konsequenzen entgehen.

Kinder und Jugendliche müssen sich auf den Schutz durch Institutionen verlassen können. Deshalb braucht es jetzt vollständige Transparenz, eine schonungslose Aufarbeitung und klare Konsequenzen – sowohl strafrechtlich als auch strukturell.

Unsere Gedanken sind bei dem Opfer. Jetzt zählt vor allem: Schutz, Unterstützung und Gerechtigkeit.

JUSTIZSENATORIN IST KEINE JUDIKATIVE

Nach Presseberichten möchte die Berliner Justizsenatorin das im Abgeordnetenhaus von Berlin am 05.07.2021 regelkonform beschlossene und am 16.07.2021 in Kraft getretene und derzeit in Kraft befindliche Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft des Landes Berlin (PartMigG) teilweise außer Kraft setzen.

Unabhängig der Frage der Gewaltenteilung, die die Senatorin, die selbst Juristin ist, zu beantworten hat, erklärt der TBB:

Laut Presseberichten greifen die Justizsenatorin und ein von ihr beauftragtes aber nicht veröffentlichtes Gutachten das Einstellungsverfahren der öffentlichen Hand nach PartMigG an. Es sei grundgesetzwidrig.   

Das Gesetz räumt im Gesetzestext und in der Begründung den Grundsätzen des Art 33 GG (Einstellungskriterien für ein öffentliches Amt) höchste Priorität ein. Kriterien des Auswahlverfahrens für eine Stelle in der Berliner Verwaltung sind demnach die Befähigung, fachliche Leistung und Eignung, genau wie das Grundgesetz vorschreibt. Erst dann, wenn diese Kriterien erfüllt sind, dürfen weitere Aspekte bei der Auswahl hinzugezogen werden. Diese Aspekte dienen dazu, ein Gegengewicht zu den in der sozialen Wirklichkeit bestehende faktische Ungleichheiten zu schaffen und diese zu verringern. Diese Vorgehensweise ist von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gedeckt.     

Bekanntlich sind die juristischen Fragen in der Regel umstritten. Hätte die Justizsenatorin ihre Gutachter nicht aus der Mitte der Anwälte, die gegen Land Berlin Klage erhoben haben, ausgewählt, wäre sicherlich das Prinzip des Nachteilsausgleich, das sich ebenfalls auf das Grundgesetz (§ 20 GG Sozialstaat) bezieht, gebührender berücksichtigt worden. Diverse Urteile des Bundesverfassungsgerichts zeigen, dass das höchste Gericht den Sozialstaatsgedanken aktiv dahingehend nutzt, um soziale Teilhabe und Gerechtigkeit in Deutschland durchzusetzen und bestehende strukturelle Ungleichheiten zu verringern.

Daher ist der TBB der Auffassung, dass das Berliner PartMigG durchaus grundgesetzkonform ist.

Der TBB hat die Entstehung des PartMigG und auch dessen Vorgänger aktiv begleitet und intensiv unterstützt und geht davon aus, dass es wie jedes andere Gesetz vollumfänglich umgesetzt wird. Die Exekutive kann nach den Regeln des demokratischen Rechtsstaats ein Gesetz nicht außer Kraft setzen!

Abschließend warnt der TBB vor dem inflationären Gebrauch der Eigenschaft des „Migrationshintergrunds“ durch schon assimilierte Personen, um migrationsschädliche Positionierungen zu legitimieren. Dieser nahezu Missbrauch trägt sicherlich nicht dazu bei, die strukturell bedingten Nachteile der Menschen mit einer Migrationsgeschichte auszugleichen.

Internationale Wochen gegen Rassismus: TBB fordert entschlossene Maßnahmen gegen Rechtsruck und strukturellen Rassismus!


Anlässlich der Internationalen Wochen gegen Rassismus warnt der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) vor einer weiteren Normalisierung rassistischer und rechtsextremer Positionen in Politik und Gesellschaft.

Rassistische Diskurse haben sich in den vergangenen Jahren zunehmend in parlamentarische Debatten, Wahlkämpfe und Medienberichterstattung verschoben. Der gesellschaftliche Rechtsruck ist längst kein Randphänomen mehr – er beeinflusst politische Entscheidungen und verschärft das Klima für Millionen von Menschen mit Migrationsgeschichte.

„Wir erleben eine gefährliche Verschiebung des Sagbaren. Rassistische Narrative werden verharmlost, migrationsfeindliche Positionen strategisch normalisiert. Das hat reale Konsequenzen für die Sicherheit und die Würde von Menschen in unserem Land“, erklärte Ayşe Demir, Vorstandssprecherin des TBB.

Mit Blick auf das diesjährige Motto der Internationalen Wochen gegen Rassismus „100% Menschenwürde. Zusammen gegen Rassismus und Rechtsextremismus“ fordert der TBB erneut eine klare politische Verantwortung: „Es reicht nicht, Rassismus symbolisch zu verurteilen. Wir brauchen konkrete politische Konsequenzen: eine konsequente Bekämpfung rechter Netzwerke, effektiven Schutz für Betroffene, eine breite unabhängige Beschwerdestruktur bei Diskriminierung in Behörden und eine nachhaltige Förderung zivilgesellschaftlicher Initiativen“, so Demir.

Der TBB kritisiert insbesondere, dass migrationspolitische Debatten häufig sicherheitspolitisch verengt geführt werden. Dadurch würden gesellschaftliche Probleme ethnisiert und Vorurteile weiter geschürt.

„Wenn Migration pauschal als Problem dargestellt wird, legitimiert das Ausgrenzung. Demokratie bedeutet gleiche Rechte und gleiche Würde für alle – ohne Wenn und Aber“, so Demir weiter.

Abschließend ruft der TBB Politik und Gesellschaft dazu auf, nicht nur Haltung zu zeigen, sondern strukturelle Veränderungen einzuleiten. Dazu gehören u.a. der Ausbau und die langfristige Absicherung von Antidiskriminierungs- und Beratungsstellen, verbindliche Maßnahmen gegen institutionellen Rassismus, die konsequente Strafverfolgung rassistischer Straftaten sowie politische Bildung und Demokratieförderung als Daueraufgabe.

Pressemitteilung zum Internationalen Tag gegen antimuslimischen Rassismus – 15.03.2026


Am 15. März 2026 wird in Berlin erstmals der Internationale Tag gegen Islamfeindlichkeit bzw. gegen antimuslimischen Rassismus begangen. Dieser Tag ist ein wichtiges Signal der Anerkennung und Sichtbarmachung einer spezifischen Form von Rassismus, die sich gegen Muslim*innen und muslimisch gelesene Menschen richtet.

Antimuslimischer Rassismus ist eine Form des kulturalistischen Rassismus. Er begründet Ausgrenzung und Diskriminierung nicht mehr primär biologisch, sondern durch Zuschreibungen vermeintlich homogener, „fremder“ Kulturen. Muslim*innen wird dabei pauschal unterstellt, ihre Religion oder Kultur sei grundsätzlich gewaltlegitimierend, frauen- und queerfeindlich oder antisemitisch und stehe im Widerspruch zu demokratischen Werten. Solche Unterstellungen bzw. Ressentiments dienen seit Jahrzehnten als Rechtfertigung für Diskriminierung, soziale Ausschlüsse und Gewalt.

Die Folgen sind gravierend: Betroffene erleben Benachteiligungen in Bildung, Arbeitsmarkt, Wohnungswesen und Gesundheitsversorgung, Anfeindungen im öffentlichen Raum sowie institutionelle Diskriminierung. Im schlimmsten Fall münden diese Abwertungen in rassistische Gewalt, erklärt Zülfukar Ҫetin, Vorstandsprecher des TBB.

Wir erinnern an die Opfer rechtsterroristischer und rassistischer Anschläge und Morde – unter anderem in Mölln, Solingen, an die Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds, an Burak Bektaş, an die Opfer des Anschlags von Hanau sowie an Marwa El-Sherbini. Diese und viele weitere Taten waren von antimuslimischem Hass getragen.

Als Migrant*innendachorganisation setzt der Türkischer Bund in Berlin und Brandenburg an diesem Tag ein klares Zeichen: gegen jede Form von Diskriminierung, gegen Frauenfeindlichkeit, Antisemitismus sowie Queer- und Transfeindlichkeit – und ausdrücklich gegen antimuslimischen Rassismus.

Eine rassismuskritische Gesellschaft ist nur möglich, wenn Differenz nicht hierarchisiert, sondern als gleichwertiger Bestandteil gesellschaftlicher Vielfalt anerkannt wird. Die Anerkennung egalitärer Differenzen ist Voraussetzung für demokratische Teilhabe und soziale Gerechtigkeit, so Zülfukar Ҫetin, Vorstandssprecher des TBB.

Internationaler Frauentag 2026: Frauen*rechte brauchen politische Konsequenzen – nicht Symbolpolitik


Zum Internationalen Frauentag am 8. März 2026 fordert der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) entschlossenes politisches Handeln statt jährlicher Bekenntnisse.

Trotz jahrzehntelanger Gleichstellungsdebatten seien Frauen* weiterhin strukturell benachteiligt – auf dem Arbeitsmarkt ebenso wie im gesellschaftlichen Leben. Sie arbeiteten überproportional häufig in unsicheren und schlecht abgesicherten Beschäftigungsverhältnissen, verdienten für gleiche Arbeit oftmals weniger und hätten geringere Aufstiegschancen. Viele seien unfreiwillig in Teilzeit oder prekären Jobs beschäftigt.

„Die bestehenden Ungleichheiten sind kein Zufall, sondern Ausdruck struktureller Versäumnisse. Wer Gleichstellung ernst meint, muss endlich verbindliche politische Maßnahmen durchsetzen“, erklärt Ayşe Demir, Vorstandssprecherin des TBB.

Besonders alarmierend sei, dass Gewalt gegen Frauen* weiterhin die häufigste Menschenrechtsverletzung darstelle. Öffentliche Empörung entstehe meist erst dann, wenn Fälle tödlich endeten. „Dieses reaktive Handeln ist nicht ausreichend. Wir brauchen eine konsequente Präventionsstrategie, die Gewalt wirksam verhindert – nicht nur verwaltet“, so Demir.

Darüber hinaus seien Frauen* und nicht-binäre Menschen vielfach nicht ausreichend über bestehende Schutz- und Unterstützungsangebote informiert. Das zeige deutlich, dass Programme und Kampagnen bislang nicht die notwendige Reichweite und Verbindlichkeit hätten.

Der TBB fordert daher:

  • den verbindlichen Ausbau und die langfristige Finanzierung von Beratungs- und Schutzstrukturen,
  • eine umfassende Präventionsstrategie gegen geschlechtsspezifische Gewalt,
  • konkrete Maßnahmen zur Durchsetzung von Entgeltgleichheit und fairen Arbeitsbedingungen,
  • sowie eine systematische Stärkung von Frauen* und nicht-binären Menschen in politischen und wirtschaftlichen Entscheidungspositionen.

Abschließend erneuert der TBB seine Forderung, den Internationalen Frauentag in allen Bundesländern zum gesetzlichen Feiertag zu erklären. Dies wäre ein klares und richtungsweisendes Signal für die nachhaltige Stärkung der Frauen*rechte.

Berlin-Monitor zeigt alarmierende Einstellungen – Demokratie stärken, Rassismus entschieden bekämpfen!


Am gestrigen Montag stellte Cansel Kızıltepe, Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, den Berlin-Monitor vor.

Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) erklärte dazu: Auch wenn laut der Studie das Vertrauen in die Demokratie stabil ist, ist sie jedoch auf dem niedrigsten Stand seit 2019. Gleichzeitig offenbaren die erhobenen Daten in Teilen der Berliner Bevölkerung besorgniserregende autoritäre, antisemitische und rassistische Einstellungen.

Mehr als jeder vierte Berliner*in kann sich eine voll autoritäre „Führer“Herrschaft vorstellen, weitere 9,7 Prozent teilweise. Antisemitischen Aussagen stimmen insgesamt über 20 Prozent ganz oder teilweise zu. 15,1 Prozent vertreten offen „ausländerfeindliche“ Positionen, 30,7 Prozent sprechen von „Überfremdung“. Auch antiziganistische Einstellungen gegenüber Sinti:zze und Romn:ja sind weit verbreitet.

„Diese Zahlen sind ein deutliches Warnsignal. Demokratie bedeutet Schutz von Minderheiten, Rechtsstaatlichkeit und gleiche Rechte für alle – nicht autoritäre Fantasien und Ausgrenzung“, erklärte Ayşe Demir, Vorstandssprecherin des TBB.

Antisemitismus, Rassismus und die Abwertung von Sinti:zze und Romn:ja seien keine Randerscheinungen. Politik und Zivilgesellschaft müssten entschlossen handeln und demokratische Strukturen nachhaltig stärken, so Demir.

Der TBB fordert auch aus diesem Anlass erneut den konsequenten Ausbau von Demokratieförderprogrammen, eine langfristige Absicherung von Antidiskriminierungs- und Beratungsstrukturen, verbindliche Maßnahmen gegen Rassismus und Antisemitismus in Bildungseinrichtungen, sowie die zügige Verabschiedung eines Landesdemokratiefördergesetzes.

6 Jahre nach dem rassistischen Mordanschlag in Hanau: Erinnerung heißt Verantwortung – Rassismus entschieden entgegentreten


Am 19. Februar 2026 jährt sich der rassistische Mordanschlag von Hanau zum sechsten Mal. Neun Menschen wurden am 19. Februar 2020 aus rassistischen Motiven brutal ermordet: Gökhan Gültekin, Sedat Gürbüz, Said Nesar Hashemi, Mercedes Kierpacz, Hamza Kurtović, Vili Viorel Păun, Fatih Saraçoğlu, Ferhat Unvar und Kaloyan Velkov. Ein weiterer Schwerverletzter Ibrahim Akkuş starb im Januar 2026 an den Spätfolgen.

Ihre Morde stehen für die tödlichen Folgen eines gesellschaftlichen Klimas, in dem Rassismus und rechte Ideologien nicht entschieden genug bekämpft wurden.

Der Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) gedenkt den Ermordeten und steht solidarisch an der Seite der Hinterbliebenen. Hanau war kein Einzelfall – sondern Ausdruck eines strukturellen Problems.

„Sechs Jahre nach Hanau müssen wir feststellen, dass rassistische und rechtsextreme Narrative nicht nur fortbestehen, sondern zunehmend politisch normalisiert werden“, erklärt Ayşe Demir, Vorstandssprecherin des TBB. „Besonders besorgniserregend ist, dass sich politische Diskurse immer stärker an Positionen orientieren, die ursprünglich vom rechten Rand gesetzt wurden.“

Der TBB kritisiert in diesem Zusammenhang ausdrücklich die Bundesregierung. Anstatt sich klar und unmissverständlich gegen rassistische Stimmungsmache zu stellen, werden migrationspolitische Debatten zunehmend in einer Sprache geführt, die Narrative der Rechtsextremen aufgreift oder verschiebt.

„Wenn demokratische Parteien Forderungen übernehmen oder rhetorische Muster bedienen, die zuvor vom rechten Rand bedient und etabliert wurden, dann bedeutet das eine gefährliche Verschiebung des Sagbaren“, so Ayşe Demir weiter. „Wer glaubt, durch inhaltliche Annäherung an rechte Positionen Wähler:innen zurückzugewinnen, stärkt am Ende genau jene Kräfte, die unsere demokratischen Grundwerte infrage stellen.“

Der TBB betont, dass Rassismus nicht erst mit physischer Gewalt beginnt. Er zeigt sich in politischen Debatten, in pauschalen Zuschreibungen, in Generalverdacht gegenüber Menschen mit
Migrationsgeschichte und muslimischen Glaubens sowie in struktureller Benachteiligung im Alltag.

Sechs Jahre nach Hanau braucht es keine symbolischen Bekenntnisse, sondern eine konsequente Politik gegen Rassismus und Rechtsextremismus – in Sicherheitsbehörden, Bildungseinrichtungen, Parlamenten und im öffentlichen Diskurs. Demokratische Verantwortung bedeutet, Haltung zu zeigen und sich nicht von rechten Kräften treiben zu lassen.

Sechs Jahre nach Hanau gilt mehr denn je: Die Namen der Ermordeten dürfen nicht vergessen werden. Ihr Andenken verpflichtet uns, uns entschieden für eine offene, solidarische und vielfältige Gesellschaft einzusetzen und Rassismus mit allen rechtstaatlichen Mitteln zu bekämpfen.

#saytheirnames
In Gedenken an
Gökhan Gültekin, Sedat Gürbüz, Said Nesar Hashemi, Mercedes Kierpacz, Hamza Kurtović, Vili Viorel Păun, Fatih Saraçoğlu, Ferhat Unvar, Kaloyan Velkov und İbrahim Akkuş.

Pressemitteilung: Der TBB gedenkt Hatun Sürücü


Anlässlich des 21. Todestags von Hatun Sürücü erklärte der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg(TBB):

Hatun Sürücü (23) wurde am 7. Februar 2005 in Tempelhof (Berlin) von ihrem jüngeren Bruder imAuftrag der Familie kaltblütig ermordet.

„Hatun Sürücü wurde brutal aus dem Leben gerissen, weil sie emanzipiert und selbstbestimmt lebenwollte“, sagte Ayşe Demir, Vorstandssprecherin des TBB.

Der Name Hatun Sürücü stehe deshalb als Symbol für das Recht von Frauen auf Selbstbestimmungund für den Kampf gegen ein fremdbestimmtes Leben.

Demir fügte hinzu: „In diesem Zusammenhang ist mehr Aufklärung über das Selbstbestimmungsrecht der Frauen sowie die Auseinandersetzung mit diskriminierenden Wertevorstellungen zwingendnotwendig.“

Damit Frauen ihrem Schicksal entkommen können, müssten sie rechtzeitig Unterstützung erhalten.Dafür müssten die bestehenden Angebote zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen besser bekanntgemacht und erweitert werden.

Abschließend bedankte sich der TBB beim Bezirksamt Spandau von Berlin dafür, dass das Grab vonHatun Sürücü auf dem Landschaftsfriedhof Gatow dauerhaft erhalten und als Gedenkstätteumgestaltet wird.

29.01.2026 BGH: Diskriminierung bei der Wohnungssuche aufgrund der ethnischen Herkunft ist verboten.


Heute hat der Bundesgerichtshof ein wichtiges Urteil verkündet.

Hierzu veröffentlichen wir die Pressemitteilung der Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt


Das höchste Zivilgericht in Deutschland, der Bundesgerichtshof (BGH), hat einen Makler zu einer Entschädigung in Höhe von 3.000 € verurteilt, weil er eine Wohnungsbewerberin mit pakistanischem Namen bei der Wohnungssuche diskriminiert hat. Die bewerbende Person (Klägerin) konnte durch Testings nachweisen, dass neben ihrer eigenen auch weitere mit ausländisch klingenden Namen verschickte Bewerbungen abgelehnt wurden, während alle fiktiven Bewerber:innen mit deutsch klingenden Namen zur Besichtigung eingeladen wurden. Somit bestätigt das BGH, dass Testings als Indiz für Diskriminierung anerkannt werden.

Im selben Verfahren hat das Gericht ebenfalls entschieden, dass auch Makler:innen als Wohnungsvermittler für die Diskriminierung haften, weil sie einen maßgeblichen Einfluss auf die tatsächliche Vergabe der Wohnung haben. Das BGH stellt dazu fest: „Die Erstreckung der Haftung auf den Makler als Hilfsperson des Vermieters ist mit dem Wortlaut und der Systematik der Vorschriften vereinbar und entspricht dem Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, Benachteiligungen etwa wegen der ethnischen Herkunft wirkungsvoll zu verhindern oder zu beseitigen“ (Urteil vom 29. Januar 2026 – I ZR 129/25).

Somit hat der BGH der Klägerin in allen Punkten Recht gegeben.

Stellungnahme zum Urteil
Die Fachstelle begrüßt die Entscheidung des BGH und stellt fest, dass durch dieses Urteil zwei Rechtslücken in der Antidiskriminierungsarbeit höchstrichterlich geschlossen wurden:

  • Testing wird als Indiz für Diskriminierung bei der Wohnungssuche anerkannt
  • Makler:innen haften auch für die Diskriminierung

Charlotte Weber, Projektleitung des Arbeitsbereichs Strategie und Vernetzung sagt dazu: „Der BGH hat heute eine wichtige Lücke im AGG geschlossen. Die Klarstellung, dass Makler:innen nach dem AGG für Diskriminierung haftbar sind und Testings zum Nachweis von Benachteiligung vor Gericht Bestand haben, gibt Betroffenen Rechtssicherheit und stärkt die Antidiskriminierungsarbeit. Wir danken der Klägerin Humaira Waseem dafür, dass sie sich entschlossen gegen rassistische Diskriminierung gestellt hat und dadurch höchstrichterlich klargestellt wurde: Diskriminierung bei der Wohnungssuche ist verboten und wird mit Schadensersatz geahndet.“

Remzi Uyguner, Leiter des Arbeitsbereichs Beratung und Begleitung ergänzt: „Wir begrüßen das Urteil sehr, weil es uns in der Beratung Rechtssicherheit gibt. Zugleich bleibt das Antidiskriminierungsrecht in Deutschland schwach, auch für Wohnungsmarktdiskriminierungen. So können z. B. die Betroffenen keinen Mietvertrag einklagen, sondern „nur“ eine Entschädigung. Insofern bleibt die Forderung nach einer AGG-Reform bestehen.“

Testings
Die Fachstelle hat einige Fälle begleitet, in denen die Ratsuchenden Testings durchgeführt haben, um die wahrgenommene Diskriminierung belegen zu können. Ein Fall wurde vor dem Amtsgericht Charlottenburg verhandelt. Das Gericht hat die Methode „Testing“ bereits als ein zulässiges Indiz, um die Diskriminierung zu belegen, anerkannt. Das Urteil vom 14.01.2020 ist rechtskräftig: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/NJRE001409630.

Das Testing muss allerdings ordnungsgemäß durchgeführt werden, damit es von Gerichten anerkannt wird. Daher hat die Fachstelle eine Arbeitshilfe zur Durchführung von reaktiven Testings erstellt. Die Arbeitshilfe kann von unserer Webseite kostenlos heruntergeladen werden: https://fairmieten-fairwohnen.de/wp-content/uploads/2021/11/FMFW_Arbeitshilfe-reaktive-Testings.pdf

Sie haben selbst Diskriminierung bei der Wohnungssuche erlebt?
Die Fachstelle bietet Menschen, die eine Diskriminierung bei der Wohnungssuche erleben, eine parteiische und unabhängige Beratung an. Bitte rufen Sie uns an: 030 62 73 16 68 oder schreiben Sie uns eine Mail: fachstelle@fairmieten-fairwohnen.de

Pressemitteilung: Demokratiefördergesetz – Es geht auch um Euch, liebe CDU/CSU!


Letzte Woche debattierte der Bundestag auf Antrag der Grünen über ein Demokratiefördergesetz. Wieder wurde deutlich, dass die Unionsparteien mit dem Begriff „Demokratieförderung“ erheblich fremdeln, nicht nur im Bund.

Auch angesichts der Tatsache, dass in der vorangegangenen Legislaturperiode trotz der damaligen Koalitionsvereinbarung das entsprechende Gesetz nicht verabschiedet werden konnte, erklärt der Türkische Bund in Berlin Brandenburg (TBB):

„In den letzten Jahren haben die rechtsextremistischen, rassistischen Aktivitäten, sogar Gewalttaten immer weiter zugenommen. Parallel dazu ist das Modell einer offenen, pluralistischen und vielfältigen Gesellschaft in einem demokratischen Rechtsstaat stark unter Druck geraten. Unter anderem sind Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, antimuslimischer Rassismus, Queerfeindlichkeit, Sexismus, Hass im Netz sowie gegen das Grundgesetz gerichtete Delegitimierungsversuche sichtbarer und hemmungsloser geworden,“ erklärte Ayşe Demir, Vorstandssprecherin des TBB.

Die Bekämpfung solcher Tendenzen sowie der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland sowie die Vermittlung von Recht und Rechtsstaatlichkeit seien daher zu einer gesamtgesellschaftlichen und dauerhaften Aufgabe geworden.

„Die zivilgesellschaftlichen (Migrant:innen)organisationen nehmen dabei mittlerweile als politische Interessenvertretung und Anlaufstelle eine zentrale Rolle ein. Diese müssen darin erheblich verstärkt werden, um auf aktuelle demokratiefeindliche Ereignisse flexibel unsd angemessen reagieren zu können“, so Demir.

Um eine bedarfsorientierte, längerfristige Förderung von zivilgesellschaftlichen institutionellen Strukturen zur Demokratiestärkung und Vielfaltsgestaltung zu fördern, bräuchten wir unbedingt ein Demokratiefördergesetz auf Bundesebene und auf Länderebene, heißt es in der Erklärung des TBB.

Die Union wäre gut beraten, ihre Positionierung auf Seiten der demokratischen Kräfte in Deutschland unmissverständlich zu verfestigen und die zivilgesellschaftlichen demokratischen Akteure durch eine gesetzliche Grundlage zu stärken, bevor es auch für sie zu spät wird.